Familienfreundliches Unternehmen
Eckdaten: Kreis Euskirchen als Arbeitgeber
- ca. 650 ständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
eingesetzt sind in den Bereichen
- Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr, Gefahrenabwehr, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
- Schulen, Soziales, Bildung, Jugend und Familie, Gesundheit,
- Geoinformation, Vermessung, Kataster, Bauen, Wohnen, Kreisstraßen, Abfallentsorgung
- sowie Zentrales und Kultur.
- umlagefinanziert durch
- 11 kreisangehörige Kommunen, davon
- 5 Kommunen im Nothaushalt
- 5 Kommunen in der Vorstufe zum HSK
- nur 1 Kommune zum strukturellen Ausgleich in der Lage
- deshalb äußerst finanzschwach
Familienfreundliche Angebote des Kreises
Gleitende Arbeitszeit
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit innerhalb der vereinbarten Grenzen
selbst bestimmen
Flexible Pausenregelung
unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und in Absprache mit den Kollegen im Team flexibel zu
gestalten
Teilzeitarbeitsmodelle
individuelle Arbeitszeiten z.B. regelmäßige Stundenzahl pro Tag
oder tageweise je Woche vorbehaltlich der Anforderungen des
Arbeitsplatzes inkl. Jobsharing
Teleheimarbeit
Arbeitszeit kann alternierend zu Hause und in der Kreisverwaltung erbracht
werden, soweit Anforderungen des Arbeitsplatzes dies zulassen
Arbeitsbefreiungen
nach TVöD bzw. Sonderurlaubs nach SUrlV sowie
Freistellung bei Pflegebedürftigkeit von Angehörigen
nach Pflegegesetz
Sommerferienbetreuung
Angebote für Kinder der Bediensteten
in Zusammenarbeit mit dem DRK
Betriebskindergarten
Interesse der Belegschaft wurde abgefragt
- für Betriebskindergarten kein Potenzial,
- im Einzelfall Vermittlung in dienstortnahe Kindergärten
Zentrales Fortbildungsangebot und spezielle Fortbildung für Frauen
regelmäßig nicht fachbezogenen Fortbildungen, wie z.B. Gedächtnistraining,
Zeitmanagement, Konfliktmanagement etc. sowie Fortbildung "Frau + Karriere"
Gesundheitsmanagement
- Intranet-Seite „Aktiv vorbeugen“ mit z. B. Sportangeboten
- kostengünstige Massagen (Selbstzahler, ohne Anrechnung als Dienstzeit)
- Einrichtung Ruheraum
Gehaltsvorschuss
- der erstmaligen Begründung eines eigenen Hausstandes
- aus Anlass der Eheschließung,
- Zuschuss aus Anlass der Geburt eines Kindes
- der Ehescheidung
- Aussteuer oder Ausstattung der eigenen Kinder
- Heirat der Kinder oder erstmaliger Begründung eigener Hausstand der Kinder
- soweit Diensteintritt vor dem 01.01.1999 - Zuschuss für die Säuglings- und Kinderausstattung (170 Euro.)
Informationen während der Elternzeit bzw. des Sonderurlaubes
z. B. über Stellenausschreibungen, Fortbildungen, Organisationsveränderungen
Wiedereingliederung nach Elternzeit oder Sonderurlaub
Gemeinsame Erörterung
- der Arbeitszeitmodelle,
- der möglichen Einsatzbereiche und
- der erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen
Angebote zum besseren sozialen Miteinander
Gemeinschaftsveranstaltungen (z. B. Karnevalsfeier, Betriebsausflug)
Frauenanteil in Spitzenführungspositionen
(GB/Stäbe knapp 30%)
Familienkarte im Kreis Euskirchen
Mit der Familienkarte wird speziell für Eltern und ihre Kinder ein besonderes Angebot gemacht, um attraktive preisermäßigte Angebote für Dienstleistungen, Gastronomie und Handel nutzen zu können.
Die Angebote sind in einem Leistungskatalog zusammen gestellt, der mit der Familienkarte ausgehändigt wird. Laufend aktualisiert finden Sie diese Angebote auf der Homepage der Familienkarte. Dort kann auch die Familienkarte online beantragt werden.
Familienfreundlichkeit im Kreishaus
In den verschiedenen Wartebereichen im Kreishaus stehen Kinderbücher und kleine Spieleinheiten zur Verfügung.
In der Kantine stehen Hochstühle für Kleinkinder bereit.
Außerdem finden sich Wickelmöglichkeiten in der Abteilung Gesundheit (Trakt B) sowie in der Abteilung Jugend (Trakt C, 2. Etage).













