Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Der Kreis Euskirchen wird überörtlich durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) geprüft. Die GPA führt die überörtliche Prüfung auf der Grundlage des § 53 Absatz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch.
Erstmals wurde der Kreis Euskirchen in den Jahren 2005/2006 geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden am 24.01.2007 in einer öffentlichen Veranstaltung erläutert.
Zum zweiten Mal wurde der Kreis Euskirchen in den Jahren 2010/2011 geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden am 05.07.2011 in einer öffentlichen Veranstaltung erläutert.
Die Abschlussberichte der überörtlichen Prüfung stehen als pdf-Datei zum Download bereit.
Erstmals wurde der Kreis Euskirchen in den Jahren 2005/2006 geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden am 24.01.2007 in einer öffentlichen Veranstaltung erläutert.
Zum zweiten Mal wurde der Kreis Euskirchen in den Jahren 2010/2011 geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden am 05.07.2011 in einer öffentlichen Veranstaltung erläutert.
Die Abschlussberichte der überörtlichen Prüfung stehen als pdf-Datei zum Download bereit.
Downloads:
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GPA-Bericht: Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen 2005/2006
(pdf-Datei / 2,34 MB) -
GPA-Bericht: Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen 2010/2011
(pdf-Datei / 1,77 MB)



