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Rubrikillustration Kreishaus
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Haushalt des Kreises Euskirchen

Haushalt des Kreises Euskirchen

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Kreises. Sie enthalten alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Kreises voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen sowie die zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen. Beschlossen wird der Haushalt vom Kreistag, der damit den Umfang der geplanten Aufgabenerfüllung festlegt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Haushaltsplanes sind die Kreisordnung, die Gemeindeordnung und die Gemeindehaushaltsverordnung. Die beiden letztgenannten sind in ihren haushaltsrechtlichen Teilen aufgrund einer entsprechenden Regelung in der Kreisordnung auch auf den Kreis weitestgehend anwendbar. Ab dem 01.01.2009 ist in allen Kreisen, Städten und Gemeindes in Nordrhein-Westfalen der Haushalt nach dem sogenannten "NKF" (= Neues Kommunales Finanzmanagement) aufzustellen. Die bisherige kamerale Haushaltsführung (also die Erfassung des Geldverbrauchs) wurde ersetzt durch die doppische Buchführung (Erfassung des Ressourcenverbrauchs).

Mit dem Haushalt 2009 wurde beim Kreis Euskirchen erstmals ein Haushalt nach den Regeln des NKF aufgestellt. Die Aufgaben und Leistungen, die der Kreis erbringt, sind dabei in Produkten zusammengefasst worden. Für sämtliche Produkte werden Teilergebnis- und Teilfinanzpläne aufgestellt. Produkte wiederum sind in Budgets zusammengefasst.

Die Kreisordnung sieht im Verfahren der Haushaltsberatung auch eine Beteiligung der Einwohner oder Abgabepflichtigen im Kreisgebiet vor. Zu diesem Zweck wird der Haushaltsplan nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zur Einsichtnahme ausgelegt. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden ebenfalls über die Inhalte des Haushaltsplanes informiert.

Haushalt 2011

Der Haushalt für das Jahr 2011 wurde am 12.04.2011 vom Kreistag beschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat am 04.08.2011 die erforderliche Genehmigung erteilt.

Haushalt 2010

Der Entwurf des Kreishaushaltes 2010 wurde am 20.01.2010 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt und dem Kreistag zugeleitet. Mit einigen Änderungen wurde der Haushalt am 15.04.2010 durch den Kreistag beschlossen. Nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln erfolgte die öffentliche Bekanntmachung im Juli 2010.

Haushalt 2009

Der Entwurf des Kreishaushaltes 2009 wurde am 16. Oktober 2008 dem Kreistag zugeleitet und mit einigen Änderungen am 10. Dezember 2008 vom Kreistag beschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat am 27.02.2009 die erforderlichen Genehmigungen erteilt.

Haushalt 2007 / 2008

Der Entwurf des Kreishaushaltes 2007 / 2008 wurde am 25. Oktober 2006 dem Kreistag zugeleitet und mit einigen Änderungen am 18. Dezember 2006 vom Kreistag beschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat am 08.03.2007 die erforderlichen Genehmigungen erteilt.

Haushalt 2006

Der Entwurf des Kreishaushaltes 2006 wurde im Januar 2006 dem Kreistag zugeleitet. Nach Beratung in den Fraktionen und Fachausschüssen hat der Kreistag in seiner Sitzung am 03.04.2006 über den Haushalt beschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat am 07.08.2006 die erforderlichen Genehmigungen erteilt.

Handlungsrahmen zur Konsolidierung des Kreishaushaltes

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 neben dem Haushalt 2006 einen Handlungsrahmen für die Jahre 2006 bis 2009 zur Konsolidierung des Kreishaushaltes beschlossen. Der Wortlaut dieses Handlungsrahmens, der auch nach 2009 fortgeführt wird, ist unten unter Downloads abrufbar.

Kreisumlage

In den Städten und Gemeinden sind die Gewerbe- und Grundsteuer sowie der Anteil an der Einkommenssteuer die Haupteinnahmequellen. Den Kreisen ist lediglich die Jagdsteuer als eigene Steuer zugewiesen, die jedoch nur ein geringes Aufkommen hat (weniger als 1% der Erträge) und schrittweise ausläuft. Der Kreishaushalt wird daher vor allem durch die Kreisumlage finanziert. Die Kreisumlage wird von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eines Kreises nach dem gleichen Prozentsatz (Kreisumlagehebesatz) erhoben. Grundlage der Kreisumlage ist die Finanzkraft der Städte und Gemeinden, die auf Basis verschiedener Faktoren nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz jährlich neu ermittelt wird.
Nimmt der Kreis die Aufgaben der Jugendhilfe wahr, so muss er nach der Kreisordnung die Umlage "differenzieren", d.h. die Kosten der Jugendhilfe werden getrennt berechnet und müssen von den Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt übernommen werden. Der Kreis Euskirchen nimmt jedoch derzeit für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden diese Aufgabe wahr. Aus Vergleichbarkeitsgründen mit anderen Kreisen wird der Anteil der Jugendhilfe dennoch separat ausgewiesen.

Seit 2003 wird zusätzlich zur allgemeinen Kreisumlage

a) eine Mehrbelastung für Zwecke des ÖPNV erhoben. Die damit eingenommenen Mittel werden zur Defizitabdeckung des ÖPNV verwandt. Die "Mehrbelastung" ist von der allgemeinen Kreisumlage abgetrennt, da dieser Teil über einen besonderen (verursachungsgerechten) Schlüssel umgelegt wird.

b) eine Mehrbelastung zur besonderen Umlage des Zuschussbedarfs der Kreisvolkshochschule erhoben. Diese "Mehrbelastung" ist von der allgemeinen Kreisumlage abgetrennt, da die Einrichtung Kreisvolkshochschule nicht allen Städten und Gemeinden zustatten kommt.

Nähere Informationen können Sie dem jeweiligen Haushaltsplan entnehmen.



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