Förderung von Mietwohnungen
Der Kreis Euskirchen bewilligt Darlehen nach den Wohnungsbauförderungs- bestimmungen für den Bau von Mietwohnungen. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Wohnungsgröße, der Zielgruppe der Mieter und der Mietenstufe der Gemeinde, in der das Objekt errichtet werden soll. Die Tilgung beträgt 1 % p.a.; der Verwaltungskostenbeitrag beläuft sich auf einmalig 0,4 %, lfd. 0,5 % p.a.. Die Mieteinnahmen dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Je nach dem welche Fördermöglichkeit gewählt wird, muss ein Besetzungsrecht für 15 oder 20 Jahre eingeräumt werden. Das Einkommen der Mieter darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Wichtig!
Maßnahmen dürfen erst begonnen bzw. ein Auftrag erteilt werden, nachdem eine entsprechende Förderzusage vorliegt.
Bei der Förderung des Mietwohnungsbaus sind natürliche Personen sowie auch juristische Personen antragsberechtigt.
Zu entrichtende Gebühren/Kosten: Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich beim Mietwohnungsbau auf 0,4 % des bewilligten Darlehens
Art der Antragstellung: mittels Formular; Antragsformulare u. Informationsmaterial bei der Abteilung Bauen und Wohnen erhältlich; auch im Internet beim Ministerium für Bauen und Verkehr oder der NRW.BANK (siehe Box oben rechts) abrufbar.




