Brandschutzdienststelle
Im Rahmen von Baumaßnahmen (Neu-, Erweiterungs-, Umbaumaßnahmen) obliegt der Brandschutzdienststelle die Beurteilung des abwehrenden Brandschutz. Sie ist für alle Kommunen im Kreis Euskirchen zuständig.
Dadurch soll
- der Entstehung von Bränden sowie
- der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt,
- die Rettung von Menschen und Tieren sowie
- wirksame Löscharbeiten ermöglicht werden.



