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Rubrikillustration Bürgerservice
Karte - Euskirchen

Zivil- und Bevölkerungsschutz

Zivilschutz

Das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem deNIS ist ein Serviceangebot des Bundesverwaltungsamtes - Zentralstelle für Zivilschutz (ZfZ) - im Auftrag der Bundesregierung. Hier finden Sie eine umfangreiche Linksammlung zu den Bereichen Katastrophenschutz, Zivilschutz und Notfallvorsorge.

Bevölkerungsschutz

Mehr als 4000 ehrenamtliche und hauptamtliche Feuerwehrleute, Rettungskräfte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Malteser Hilfsdienstes (MHD), sowie die Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sorgen rund um die Uhr für Sicherheit. Besonders ausgebildete Leitende Notärzte und Notfallseelsorger sind sofort einsatzbereit.

Als zuständige Gefahrenabwehrbehörde organisiert und plant der Kreis Euskirchen den Schutz aller Menschen im Kreisgebiet vor Unglücksfällen und Katastrophen.

Wenn auch Sie an einer Mitarbeit im Bevölkerungsschutz interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die örtliche Feuerwehr oder eine der anderen Hilfsorganisationen.

Manöverangelegenheiten

Manöver werden grundsätzlich von der übenden Truppe beim Kreis Euskirchen angekündigt.

Die betroffenen Einrichtungen werden über das Manöver informiert und können hierzu ihre Bedenken äußern. Diese werden gebündelt an die Bezirksregierung Köln übermittelt.

Unabkömmlichstellung ''Vom Wehrdienst''

Allgemeine Informationen zum Wehr- und Zivildienst bzw. zur Unabkömmlichstellung finden Sie in einem eigenen Unterpunkt.

Zivildienst im Rettungsdienst

Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen als Zivildienstleistender sind: 

  • Anerkennung zum Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für Zivildienst
  • Führerscheinklasse "B" (wünschenswert "C")
  • persönliche Eignung für die Tätigkeit als Rettungssanitäter

Eine Bewerbung sollte folgendes enthalten:

  • kurzes Bewerbungsschreiben mit Foto
  • Lebenslauf
  • Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Zivildienst
  • Kopie vom Führerschein

Helferangelegenheiten (Verpflichtung in Hilfsorganisationen)

Helfer, die sich für mindestens 6 Jahre zur Mitarbeit im Zivil- oder Katastrophenschutz gegenüber einer Hilfsorganisation (DRK, MHD, o.ä.), der Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr bei den Kommunen) oder dem Technischen Hilfswerk (THW) verpflichten, werden nicht zum Wehr- bzw. Zivildienst herangezogen, soweit sie als Helfer mitwirken.



Infoboxen

Kontakt

Ansprechpartner

Hr. Hahn
Telefon: 02251/15-227
Telefax: 02251/970603
Zimmer: C048
E-Mail: joerg.hahn@kreis-euskirchen.de