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Rubrikillustration Bürgerservice
Karte - Euskirchen

Geoinformation, Vermessung und Kataster

Unser Service für ihren Grund und Boden

Vorkaufsrecht aus Landschaftplan

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) wird dem Träger der Landschaftsplanung ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

Der Kreis Euskirchen prüft das Vorkaufsrecht in Gebieten, die nach dem jeweils rechtskräftigen Landschaftsplan als

  • FFH-Gebiete,
  • Vogelschutzgebiete oder
  • Naturschutzgebiete

festgesetzt sind.

Das Liegenschaftskataster ist Basisinformationssystem für viele Bereiche.

Kreisübersicht Großbildansicht

Die Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster führt als öffentliche und hoheitliche Aufgabe das Liegenschaftskataster und nimmt darüber hinaus Aufgaben der Landesvermessung wahr. Alle Daten über Grund und Boden werden aufgrund örtlicher Vermessungen oder sonstiger Erhebungen in den amtlichen Nachweis übertragen und fortwährend aktualisiert. Die sowohl analog wie auch digital bereitgestellten Ergebnisse (Koordinaten, Höhen, Abgrenzung, Größe, Lage und Nutzung von Grundstücken, topografische Informationen u.a.m.) bilden als Geobasisdaten die Grundlage für Planungen und Baumaßnahmen, Verkehr und Versorgung, Natur- und Umweltschutz, Bewertungen, Grundstücksverkehr und Beleihungen.

Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung und  weist in Übereinstimmung mit dem Grundbuch die Eigentümer und Erbbauberechtigten der Liegenschaften nach.

Ferner werden die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen in Übereinstimmung mit dem Nachweis der Finanzämter geführt.




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