Amtsärztliche Gutachten, Bescheinigungen
Amtsärztliche Gutachten werden auf Anforderung von
- Bundesbehörden,
- Landesbehörden,
- Kommunalbehörden und
- Gerichten
erstellt, soweit dies durch bundesrechtliche und landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist (z. B. Begutachtungen zu Fragen der Dienstfähigkeit, bei Dienstunfällen, zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit, der Verhandlungsfähigkeit, der Haftfähigkeit u. ä.).
Terminvereinbarung erfolgt schriftlich oder telefonisch.
Einstellungsuntersuchungen für den öffentlichen Dienst finden mittwochs in der Zeit von 8:00 Uhr - 10.00 Uhr statt. Personen, die mit erstem Wohnsitz im Kreis Euskirchen gemeldet sind, können ohne Voranmeldung diesen Termin wahrnehmen. Hierbei ist es erforderlich, den Personalausweis und den Untersuchungsauftrag des Arbeitgebers vorzulegen.



