Berufe des Gesundheitswesens
Angehörige der nichtakademischen Heilberufe, die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen und Arbeitgeber, die Angehörige dieser Berufe beschäftigen wollen, sind verpflichtet, vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt als zuständiger Behörde eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit vorzulegen. Sie sind verpflichtet, der zuständigen Behörde den Beginn und die Beendigung der beruflichen Tätigkeit zu melden (§ 2 DVMeld-ÖGDG-NRW).
Wenn Sie die Prüfung zum
- Heilpraktiker oder
- Heilpraktiker Psychotherapie
ablegen möchten, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Köln,
Telefon 0221 - 221 24747
Eine Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Fachgebiet "Physiotherapie" ist zu beantragen bei:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Gesundheitsamt
Abt. 53/23 - Frau Kusch
Hospitalstraße 1
40597 Düsseldorf
Telefon: 0211-89 97277 Fax: 0211-89 37277
E-Mail: cornelia.kusch@duesseldorf.de
Informationen zur Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe bzw. zu Gleichwertigkeitsprüfungen für nichtakademische Heilberufe für EU- und Drittstaatenangehörige in Nordrhein-Westfalen finden sie
oder Sie wenden sich direkt an den zuständigen Ansprechpartner beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Herr Basner 0211 475-5152 michael.basner@brd.nrw.de
Herr Gunia 0211 475-4152 roland.gunia@brd.nrw.de
Frau Wecks o211 475-5268 angelika.wecks@brs.nrw.de



