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Informationen zu Beistandschaften und Pflegschaften

Was ist eine Beistandschaft?

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Wer kann einen Beistand erhalten?

Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die alleinige elterliche Sorge für das Kind zusteht.

Alleinsorgeberechtigt ist jeder Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein zusteht,
z. B.

  • nicht verheiratete Mütter, wenn sie keine gemeinsame elterliche Sorge mit dem Kindesvater begründet haben,
  • nicht verheiratete Väter, wenn ihnen die elterliche Sorge für ihr Kind zusteht,
  • getrennt lebende Elternteile, denen die elterliche Sorge allein übertragen wurde,
  • geschiedene Elternteile, denen die elterliche Sorge allein übertragen wurde,
  • von Eltern in einem Testament benannte Vormünder.
Leben die Eltern getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam zu, kann der Antrag auch von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
 
Die Beistandschaft tritt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes ein. Voraussetzung ist, daß das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Wie erhält man einen Beistand?

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Für welche Bereiche gibt es einen Beistand?

Beistände gibt es für die Bereiche

  • Vaterschaftsfeststellung und
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Der Beistand kann einzelne Aufgaben durchführen oder für den gesamten Aufgabenbereich zuständig sein.

1. Vaterschaftsfeststellung 

Der mit der Vaterschaftsfeststellung beauftragte Beistand setzt sich mit dem von der Kindesmutter benannten Mann in Verbindung und bespricht mit ihm den Sachverhalt. Dabei klärt der Beistand, ob dieser bereit ist, die Vaterschaft in urkundlicher Form anzuerkennen. Ist der von der Kindesmutter benannte Mann dazu bereit, leitet der Beistand die urkundliche Anerkennung in die Wege. 

Ist der Mann nicht dazu bereit, bespricht der Beistand mit der Kindesmutter, ob eine Vaterschaftsfeststellungsklage erhoben werden soll. Wird eine Klage erhoben, vertritt der Beistand das Kind vor Gericht. 

2. Geltendmachung von Unterhalt

Der Beistand ermittelt zunächst, ob und in welcher Höhe der Unterhaltsverpflichtete in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. Er sorgt dafür, daß diese Unterhaltsverpflichtung auch durch einen vollstreckbaren Titel abgesichert wird. Das kann dadurch passieren, daß der Unterhaltsverpflichtete eine entsprechende Unterhaltsverpflichtungsurkunde unterzeichnet oder dadurch, daß der Beistand für das Kind eine entsprechende gerichtliche Entscheidung erwirkt. Wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht zahlt, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Das macht er, indem er z. B. beim Unterhaltsschuldner eine Lohnpfändung durchführt. 

Auch wenn der Beistand die Unterhaltsangelegenheiten für das Kind regeln soll, kann der Alleinsorgeberechtigte jederzeit Einfluß auf die Entscheidungen des Beistandes nehmen. Die Höhe des Unterhaltsanspruches richtet sich nach der sog. "Düsseldorfer Tabelle".

Wann kann die Beistandschaft beantragt werden?

Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.

Wer beschränkt oder beendet die Beistanschaft?

Der antragstellende Elternteil kann die Beistandschaft von vorneherein oder auch später auf bestimmte Aufgaben, etwa die Feststellung der Vaterschaft, beschränken. Die Beistandschaft endet sofort, wenn bzw. soweit der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt. Der Inhaber der Sorge muß dann wieder allein für eine Vertretung des Kindes sorgen. 

Die Beistandschaft endet auch, wenn der die Beistandschaft beantragende Elternteil die Alleinsorge verliert, z. B. durch Eintritt der gemeinsamen elterlichen Sorge, durch Entzug der elterlichen Sorge oder durch Umzug des Kindes ins Ausland.

Wird die elterliche Sorge durch die Beistandschaft eingeschränkt?

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Alle Entscheidungen des Beistandes können durch den Sorgeberechtigten beeinflußt werden.
Ausnahme:
Während eines laufenden Prozesses kann nur der Beistand das Kind vor Gericht vertreten.

Bezirksaufteilung und Ansprechpartner

a) Bezirksaufteilung Beistandschaften und Pflegschaften

Bezirk

Buchstabenbereich

Ansprechpartner

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Dahlem
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
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Frau Lorbach

02251/15 - 616

Blankenheim
Weilerswist

Dahlem
Kall
Mechernich
Nettersheim

Buchstabe A bis Z


Buchstabe L bis Z

Frau Bell-Pesch

02251/15 - 615

Hellenthal
Schleiden
Zülpich

Buchstaben L bis Z

Herr Wienecke

02251/15 - 945

Bad Münstereifel
Euskirchen

Buchstaben A bis G

Frau Retterath

02251/15 - 621

Bad Münstereifel
Euskirchen

Buchstabe H bis K

Frau Krupp

02251/15 - 621

Bad Münstereifel
Euskirchen

Buchstaben L bis Z

Frau Heinrichs

02251/15 - 622

b) Aufteilung Beurkundungen

Buchstabenbereiche

Ansprechpartner

Telefon

Buchstaben A bis G

Frau Heinrichs

02251/15 - 622

Buchstaben H bis J

Frau Retterath

02251/15 - 621

Buchstabe K bis L

Frau Krupp

02251/15 - 621

Buchstaben M bis R

Frau Lorbach

02251/15 - 616

Buchstabe   S

Frau Bell-Pesch

02251/15 - 615

Buchstaben T bis Z

Herr Wienecke

02251/15 - 945


Die Aufnahme von Beurkundungen ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Die für die Vorbereitung erforderlichen Unterlagen sind - in Ablichtung - vor dem Termin einzureichen




Infoboxen

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Lorbach
Tel.: 02251/15-616
Zimmer: C214
Buchstaben A bis K der Orte Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim, Schleiden, Zülpich

Frau Bell-Pesch
Tel. 02251/15-615
Zimmer: C213
Buchstaben A bis Z der Orte Blankenheim und Weilerswist
Buchstaben L bis Z der Orte Dahlem, Kall, Mechernich und Nettersheim

Herr Wienecke
Tel.: 02251/15-945
Zimmer: C213
Buchstaben L bis Z der Orte Hellenthal, Schleiden, Zülpich

Frau Retterath
Tel.: 02251/15-621
Zimmer: C216
Buchstaben A bis G der Orte Bad Münstereifel, Euskirchen

Frau Krupp
Tel.: 02251/15-621
Zimmer: C216
Buchstaben H bis K der Orte Bad Münstereifel, Euskirchen

Frau Heinrichs
Tel.: 02251/15-622
Zimmer: C215
Buchstaben L bis Z der Orte Bad Münstereifel, Euskirchen

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