Informationen zu Beistandschaften und Pflegschaften
- Was ist eine Beistandschaft?
- Wer kann einen Beistand erhalten?
- Wie erhält man einen Beistand?
- Für welche Bereiche gibt es einen Beistand?
- Wann kann die Beistandschaft beantragt werden?
- Wer beschränkt oder beendet die Beistanschaft?
- Wird die elterliche Sorge durch die Beistandschaft eingeschränkt?
- Bezirksaufteilung und Ansprechpartner
Was ist eine Beistandschaft?
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Wer kann einen Beistand erhalten?
Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die alleinige elterliche Sorge für das Kind zusteht.
Alleinsorgeberechtigt ist jeder Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein zusteht,
z. B.
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nicht verheiratete Mütter, wenn sie keine gemeinsame elterliche Sorge mit dem Kindesvater begründet haben,
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nicht verheiratete Väter, wenn ihnen die elterliche Sorge für ihr Kind zusteht,
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getrennt lebende Elternteile, denen die elterliche Sorge allein übertragen wurde,
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geschiedene Elternteile, denen die elterliche Sorge allein übertragen wurde,
-
von Eltern in einem Testament benannte Vormünder.
Wie erhält man einen Beistand?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.Für welche Bereiche gibt es einen Beistand?
Beistände gibt es für die Bereiche
-
Vaterschaftsfeststellung und
-
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Der Beistand kann einzelne Aufgaben durchführen oder für den gesamten Aufgabenbereich zuständig sein.
1. Vaterschaftsfeststellung
Der mit der Vaterschaftsfeststellung beauftragte Beistand setzt sich mit dem von der Kindesmutter benannten Mann in Verbindung und bespricht mit ihm den Sachverhalt. Dabei klärt der Beistand, ob dieser bereit ist, die Vaterschaft in urkundlicher Form anzuerkennen. Ist der von der Kindesmutter benannte Mann dazu bereit, leitet der Beistand die urkundliche Anerkennung in die Wege.
Ist der Mann nicht dazu bereit, bespricht der Beistand mit der Kindesmutter, ob eine Vaterschaftsfeststellungsklage erhoben werden soll. Wird eine Klage erhoben, vertritt der Beistand das Kind vor Gericht.
2. Geltendmachung von Unterhalt
Der Beistand ermittelt zunächst, ob und in welcher Höhe der Unterhaltsverpflichtete in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. Er sorgt dafür, daß diese Unterhaltsverpflichtung auch durch einen vollstreckbaren Titel abgesichert wird. Das kann dadurch passieren, daß der Unterhaltsverpflichtete eine entsprechende Unterhaltsverpflichtungsurkunde unterzeichnet oder dadurch, daß der Beistand für das Kind eine entsprechende gerichtliche Entscheidung erwirkt. Wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht zahlt, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Das macht er, indem er z. B. beim Unterhaltsschuldner eine Lohnpfändung durchführt.
Auch wenn der Beistand die Unterhaltsangelegenheiten für das Kind regeln soll, kann der Alleinsorgeberechtigte jederzeit Einfluß auf die Entscheidungen des Beistandes nehmen. Die Höhe des Unterhaltsanspruches richtet sich nach der sog. "Düsseldorfer Tabelle".
Wann kann die Beistandschaft beantragt werden?
Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.
Wer beschränkt oder beendet die Beistanschaft?
Der antragstellende Elternteil kann die Beistandschaft von vorneherein oder auch später auf bestimmte Aufgaben, etwa die Feststellung der Vaterschaft, beschränken. Die Beistandschaft endet sofort, wenn bzw. soweit der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt. Der Inhaber der Sorge muß dann wieder allein für eine Vertretung des Kindes sorgen.
Die Beistandschaft endet auch, wenn der die Beistandschaft beantragende Elternteil die Alleinsorge verliert, z. B. durch Eintritt der gemeinsamen elterlichen Sorge, durch Entzug der elterlichen Sorge oder durch Umzug des Kindes ins Ausland.
Wird die elterliche Sorge durch die Beistandschaft eingeschränkt?
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Alle Entscheidungen des Beistandes können durch den Sorgeberechtigten beeinflußt werden.
Ausnahme: Während eines laufenden Prozesses kann nur der Beistand das Kind vor Gericht vertreten.
Bezirksaufteilung und Ansprechpartner
a) Bezirksaufteilung Beistandschaften und Pflegschaften
|
Bezirk |
Buchstabenbereich |
Ansprechpartner |
Telefon |
| Dahlem Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Zülpich |
Buchstaben A bis K |
Frau Lorbach |
02251/15 - 616 |
|
Blankenheim Dahlem |
Buchstabe A bis Z
|
Frau Bell-Pesch |
02251/15 - 615 |
|
Hellenthal |
Buchstaben L bis Z |
Herr Wienecke |
02251/15 - 945 |
| Bad Münstereifel Euskirchen |
Buchstaben A bis G |
Frau Retterath |
02251/15 - 621 |
|
Bad Münstereifel |
Buchstabe H bis K |
Frau Krupp |
02251/15 - 621 |
| Bad Münstereifel Euskirchen |
Buchstaben L bis Z |
Frau Heinrichs |
02251/15 - 622 |
b) Aufteilung Beurkundungen
|
Buchstabenbereiche |
Ansprechpartner |
Telefon |
| Buchstaben A bis G |
Frau Heinrichs |
02251/15 - 622 |
| Buchstaben H bis J |
Frau Retterath |
02251/15 - 621 |
| Buchstabe K bis L |
Frau Krupp |
02251/15 - 621 |
| Buchstaben M bis R |
Frau Lorbach |
02251/15 - 616 |
| Buchstabe S |
Frau Bell-Pesch |
02251/15 - 615 |
| Buchstaben T bis Z |
Herr Wienecke |
02251/15 - 945 |
Die Aufnahme von Beurkundungen ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die für die Vorbereitung erforderlichen Unterlagen sind - in Ablichtung - vor dem Termin einzureichen.




