Informationen zur Tagespflege
Die Vermittlung von Tagespflegepersonen, gehört zu den Leistungen der Jugendhilfe. Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 und 4 SGB VIII wird Kindertagespflege für einen Teil des Tages oder ganztags von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Im Bedarfsfall ist auch eine Tagespflege über Nacht möglich (Schichtdienst).
Der Kreis Euskirchen hat für die Prüfung der Voraussetzungen für die Tagespflege den Kinderschutzbund Euskirchen beauftragt. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Kinderschutzbundes.
Weitere Informationen zur Tagespflege finden Sie auch hier:
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Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagspflege (gültig ab 01.01.2010)
(pdf-Datei / 49 KB) -
Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tagespflege, Satzung (Stand: 01.08.2010)
(pdf-Datei / 21,33 KB) -
Änderungen im Bereich Elternbeiträge aufgrund des 1. Kibiz-Änderungsgesetzes (Stand: 01.08.2011)
(pdf-Datei / 7,57 KB) -
Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tagespflege für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2012
(pdf-Datei / 12,62 KB) -
Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tagespflege für die Zeit vom 01.08.2012 bis 31.07.2013
(pdf-Datei / 12,66 KB)



