Das Schulamt des Kreises Euskirchen
Organisation
Das Schulamt für den Kreis Euskirchen ist die "untere staatliche Schulaufsichtsbehörde" im Kreis Euskirchen und wird gemeinsam geleitet
- vom Landrat des Kreises Euskirchen (verwaltungsfachlicher Bereich), und
- von den für die unterschiedlichen Regionen und Schulformen (Schulaufsichtsbezirke) zuständigen Schulaufsichtsbeamten/Schulaufsichtsbeamtinnen (schulfachlicher Bereich).
Aufgaben
Das Schulamt nimmt die Dienst- und Fachaufsicht über die 41 Grundschulen sowie die Fachaufsicht über die 11 Hauptschulen und 11 Förderschulen im Kreis Euskirchen wahr.
Zum schulfachlichen Dienstbereich gehören insbesondere die pädagogischen, unterrichtsfachlichen, schul- und unterrichtsorganisatorischen Angelegenheiten einschließlich der dienstrechtlichen Entscheidungskompetenz.
Zum verwaltungsfachlichen Dienstbereich gehören die allgemeinen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten nach Maßgabe der dem Schulamt aufgrund gesetzlicher Vorschriften übertragenen Aufgaben.
Zu den gemeinsamen Angelegenheiten zählen die Leitung des Schulamtes und solche Aufgaben, die sowohl den schulfachlichen als auch den verwaltungsfachlichen Bereich betreffen.
Zuständigkeiten
Eine Übersicht über die einzelnen Zuständigkeiten des verwaltungsfachlichen Bereichs sowie des schulfachlichen Bereichs erhalten Sie im beigefügten Download.-
Hier finden Sie eine Liste aller AnsprechpartnerInnen im Schulamt...
(pdf-Datei / 107,72 KB)
Erreichbarkeit
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulamtes stehen Ihnen innerhalb der üblichen Servicezeiten der Kreisverwaltung Euskirchen (mo - do von 08.30 - 15.30 Uhr und fr. von 08.30. - 12.30 Uhr) zur Verfügung. Telefon-Nr. und E-Mail-Adressen finden Sie in der rechten Spalte.
Gesprächstermine der Schulaufsichtsbeamten nach vorheriger Vereinbarung oder über das Vorzimmer der Schulräte unter Tel.: 02251/15-292 (Frau Stein-Bremerich).
Telefax-Nr. des Schulamtes: 02251/15-338




