Prognoseunterricht
1. Prognoseunterricht - Was ist das?
Prognoseunterricht ist eine Art Probeunterricht, in dem die Fähigkeiten der teilnehmenden Kinder nochmals überprüft werden.
Der Prognoseunterricht beinhaltet Aufgaben mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden. Außerdem wird beobachtet, wie sich die Kinder im Unterricht und bei der Bearbeitung der Aufgaben verhalten. Anhand dieser Beobachtungen und der Auswertung der Aufgaben entscheiden die Lehrkräfte, ob das Kind an der von den Eltern gewählten Schulform aufgenommen werden kann oder nicht.
2. Muss mein Kind auch am Prognoseunterricht teilnehmen?
Seit dem 01. August 2005 ist durch die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) geregelt, dass im Halbjahrszeugnis der 4. Klasse eine sogenannte "begründete Empfehlung der Grundschule für die Schulform" enthalten ist.
Das bedeutet, dass auf dem Zeugnis Ihres Kindes steht, welche weiterführende Schule die Grundschule für Ihr Kind empfiehlt. Als weiterführende Schulen kommen eine Hauptschule, eine Realschule oder ein Gymnasium in Frage. Da die Gesamtschule alle möglichen Schulformen umfasst, wird sie auch immer genannt.
Diese Empfehlung wird in der Grundschule durch die Klassenkonferenz beschlossen. An dieser Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer beteiligt, die Ihr Kind unterrichten. Nach sorgfältiger Beratung empfehlen die Lehrkräfte eine Schulform, die ihnen am besten geeignet erscheint, um die individuellen Fähigkeiten Ihres Kindes zu fördern.
Die Empfehlung auf dem Zeugnis Ihres Kindes könnte in etwa so lauten:
- Ihr Kind ist für den Besuch der Schulform "X" geeignet
Ist Ihr Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, schreibt sie dies auch in ihre Empfehlung:
- Ihr Kind ist für den Besuch der Schulform "Y" mit Einschränkungen geeignet
Sie können Ihr Kind auch jetzt grundsätzlich an jeder von Ihnen gewünschten Schule anmelden.
Am Prognoseunterricht muss Ihr Kind nur dann teilnehmen, wenn Sie Ihr Kind an einer Schulform anmelden, die nicht von der Grundschule empfohlen oder mit Einschränkungen empfohlen wurde.
Die weiterführende Schule, an der Sie Ihr Kind trotzdem anmelden wollen, informiert dann das Schulamt über diese Anmeldung. Das Schulamt lädt Ihr Kind zum Prognoseunterricht ein.
Wollen Sie Ihr Kind an einer Hauptschule oder Realschule anmelden, obwohl die Grundschule es für das Gymnasium geeignet hält, wird Ihnen empfohlen, Ihr Kind freiwillig zum Prognoseunterricht zu melden. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Kind an einer Hauptschule anmelden, obwohl die Grundschule es für die Realschule geeignet hält. Dieser freiwillige Prognoseunterricht soll Ihnen eine zusätzliche Entscheidungshilfe geben.
3. Warum soll der Prognoseunterricht durchgeführt werden?
Der Prognoseunterricht wird durchgeführt, wenn der Eindruck , den die Eltern von der schulischen Entwicklung Ihres Kindes haben, nicht mit dem Eindruck der Lehrkräfte übereinstimmt.
Dann muss zum Wohle des Kindes sichergestellt werden, dass das Kind auch auf der von den Eltern gewählten Schulform seinen individuellen Fähigkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden kann.
4. Wer führt den Prognoseunterricht durch?
Der Prognoseunterricht wird vom Schulamt organisiert und von einer Schulaufsichtsbeamtin oder einem Schulaufsichtsbeamten geleitet.
Durchgeführt wird der Prognoseunterricht jedoch von je einer Lehrkraft der Grundschule und einer Lehrkraft einer weiterführenden Schule (also einer Hauptschule, einer Realschule oder eines Gymnasium).
5. Wo findet der Prognoseunterricht statt?
Der Prognoseunterricht findet in der Regel an einer Grundschule im Zuständigkeitsbereich des Schulamtes statt.
6. Wie läuft der Prognoseunterricht ab?
Der Prognoseunterricht findet in einer Gruppe von bis zu 15 Kindern statt.
In dieser Gruppe wird Ihr Kind an drei aufeinander folgenden Tagen je drei Schulstunden unterrichtet. Die Gruppe erhält Unterricht in Deutsch, Mathematik und in weiteren Fächern der Grundschule. Dem Unterricht liegen die Anforderungen für die Klasse 4 zu Grunde, die in den Lehrplänen der Grundschule festgelegt sind.
Die Fähigkeiten Ihres Kindes werden durch schriftliche und mündliche Aufgaben getestet.
In diesen Aufgaben wird vor allem überprüft, inwiefern Ihr Kind die Fähigkeit besitzt, Sachverhalte und Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen. Außerdem ist die Konzentrationsfähigkeit Ihres Kindes von großer Bedeutung oder auch seine Bereitschaft, sich auch bei schwierigen Aufgaben anzustrengen.
Die Lehrkräfte, die den Prognoseunterricht durchführen, wechseln sich mit Unterrichten und Beobachten ab.
Nach Abschluss des Prognoseunterrichts beraten sich die Pädagogen und treffen ihre Entscheidung. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ihr Kind wird für die von Ihnen gewünschte Schulform zugelassen
- Ihr Kind wird nicht für die von Ihnen gewünschte Schulform zugelassen
Ihr Kind bekommt allerdings nur dann keine Zulassung zur gewünschten Schulform, wenn alle Lehrpersonen und die Schulaufsicht, die am Prognoseunterricht beteiligt waren, davon überzeugt sind, dass die von Ihnen gewählte Schulform offensichtlich nicht für Ihr Kind geeignet ist.
7. Was passiert, wenn das Ergebnis des Prognoseunterrichts vorliegt?
Wird Ihr Kind durch den Prognoseunterricht doch zu der von Ihnen gewünschten Schulform zugelassen, erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung vom Schulamt, welche die Empfehlung der Grundschule ersetzt.
Wird Ihr Kind auch nach dem Prognoseunterricht nicht zu der von Ihnen gewünschten Schulform zugelassen, können Sie Ihr Kind endgültig nicht an dieser Schulform anmelden. Sie erhalten dann einen abschließenden Bescheid des Schulamtes und es bleibt bei der Empfehlung der Grundschule. Sie müssen Ihr Kind an der durch die Grundschule empfohlenen Schulform anmelden.
8. Was geschieht, wenn ich mein Kind nicht am Prognoseunterricht teilnehmen lasse?
Wenn Sie der Aufforderung des Schulamtes nicht nachkommen und Ihr Kind nicht am Prognoseunterricht teilnimmt, gilt die Empfehlung der Grundschule. Das heißt, Sie müssen Ihr Kind dann an der Schulform anmelden, welche die Grundschule für Ihr Kind als geeignet oder mit Einschränkungen geeignet angegeben hat.
Kann Ihr Kind aus besonderen Gründen nicht am Prognoseunterricht teilnehmen, zum Beispiel, weil es krank ist, müssen Sie dies sofort durch ein ärztliches Attest beim Schulamt nachweisen. Dann kann Ihr Kind den Prognoseunterricht an einem vorgegebenen Ersatztermin nachholen.
9. Kann eine weiterführende öffentliche Schule die Aufnahme meines Kindes ablehnen, weil die Grundschule nur eine Eignung mit Einschränkungen für diese Schulform bescheinigt hat?
Nein, dass ist nicht möglich. Alle gültigen Aufnahmekriterien sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I) geregelt. Eine eingeschränkte Empfehlung ist demnach kein Ausschlusskriterium und darf daher nicht der Grund für die Ablehnung der Aufnahme Ihres Kindes sein.
10. An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum Prognoseunterricht habe?
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Prognoseunterricht haben, wenden Sie sich an die Grundschule Ihres Kindes.
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