Ausländerangelegenheiten
Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Durchführung des Ausländergesetzes und verschiedener Spezialgesetze, welche die Einreise, den Aufenthalt und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern regeln.
Des Weiteren kann bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden, die regelmäßig von den deutschen Botschaften für Ausländer bestimmter Herkunftsstaaten gefordert wird, um somit die Erteilung eines Visums für die Einreise ins Bundesgebiet erwirken zu können.
Die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen, deren Verlängerungen und Visaverlängerungen können gleichfalls beantragt werden.
Daneben regelt die Ausländerbehörde den Aufenthalt von Asylbewerbern.
Downloads:
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Zuwanderungsgesetz: Fragen und Antworten
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