Fischerei
Die Fischerei im Kreis Euskirchen ist als dauerhafte, naturerhaltende Nutzung unter Beachtung der Landeskultur, des Natur- und Artenschutzes sowie des Tierschutzes zu betreiben. Rechtliche Gundrlagen hierzu finden Sie im Landesfischereigesetz (LFischG) v. 22.06.1994, zuletzt geändert 2001 und in der Landesfischereiordnung v. 06.06.1993
Im Formulardepot finden Sie im entsprechenden Unterpunkt alle Vordrucke und Formulare aus dem Bereich Jagd und Fischerei zusammengefasst.




