Fischerprüfung
Wer die Angelei ausüben möchte, muss bei der für ihn zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde einen Jahresfischereischein beantragen und muss Inhaber eines Fischereierlaubnisscheines sein. Die erste Erteilung eines Erlaubnisscheines durch die Untere Fischereibehörde ist von der erfolgreichen Ablegung einer Fischerprüfung abhängig.
Die Untere Fischereibehörde führt zweimal jährlich eine Fischerprüfung durch, deren Termin jeweils öffentlich bekannt gemacht wird.
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zum Terminkalender...
Im Terminkalender der Kreisverwaltung finden Sie die aktuellen Prüfungstermine
Anmeldung
Anmeldungen von Interessenten (Mindestalter vollendetes 13. Lebensjahr) die im Kreis Euskirchen wohnhaft sind, sollten spätestens vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin beim
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Untere Fischereibehörde
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
eingereicht werden.
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von einigen Vereinigungen der Freizeitfischerei (z. B. Angelsportvereine) innerhalb des Kreisgebietes Lehrgänge angeboten. Über stattfindende Vorbereitungslehrgänge informiert die Untere Fischereibehörde.
Lehrgänge bieten an:
H. Engelke, Tel.: 02443/8720
H. Horn, Tel.: 02235/76802
H. Reimann, Tel.: 02445-911377
Downloads:
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Fischerprüfung, Antrag (auch für Wiederholung praktischer Teil)
(pdf-Datei / 34,68 KB) -
Merkblatt zur Fischerprüfung
(pdf-Datei / 12,87 KB)





