Gebühren für Einbürgerungen
Die Verwaltungsgebühr für die Einbürgerung beträgt 255,00 € pro Person. Bei minderjährigen Kindern die miteinzubürgern sind, ermäßigt sich die Gebühr auf 51,00 € pro Kind.
Die Einbürgerungsgebühr heimatloser Ausländer beträgt 51,00 €.
Bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrages wird je nach Arbeitsaufwand eine anteilige Gebühr festgesetzt.
Nach Antragseingang wird ein Kostenvorschuss in Höhe von 75 % der Gebühr erhoben.



