Jäger
Jäger ist derjenige, der unter Beachtung der waidmännischen Bräuche und rechtlichen Bestimmungen jagdbare Tiere hegt und erlegt (u. a. als anerkannter Ausbildungsberuf). Im Mittelalter hatten die zunftmäßigen Jäger die prunkvollen Hofjagden der Fürsten vorzubereiten. Mit Aufhebung des Jagdregals 1848 sank die Zahl der Berufsjäger stark ab.
Voraussetzung, die Jagd auszuüben, ist in der Bundesrepublik Deutschland: eine entsprechende Ausbildung und Prüfung zum Erwerb des 1. Jahresjagdscheins.
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Informationen zur Jägerprüfung
Termine, Lehrgänge etc.
Downloads:
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Jagdsteuersatzung des Kreises Euskirchen
(pdf-Datei / 10,55 KB)



