Haupttext | Hauptmenü | Untermenü | Infoboxen


Rubrikillustration Bürgerservice
Karte - Euskirchen

Sprengstoffangelegenheiten

Das Sprengstoffrecht unterscheidet zwischen dem gewerblichen (§§ 7 und 20 SprengG) und dem privaten Umgang (§ 27 SprengG) mit Sprengstoff und pyrotechnischen Gegenständen. Personen, die im privaten Bereich mit Sprengstoff umgehen, bedürfen einer Erlaubnis gemäß § 27 SprengG. Diese berechtigt zum Erwerb, zur Aufbewahrung, zur Verwendung, zur Vernichtung und zum Verbringen von Treibladungspulver.

Für die Ausstellung einer Erlaubnis benötigen Sie eine Bescheinigung über einen erfolgreich absolvierten Lehrgang zum Nachweis der Sachkunde. Dieser Lehrgang darf erst besucht werden, nachdem Sie dem Veranstalter eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt haben. Diese können Sie bei der Kreisverwaltung beantragen. Die Ausstellung dieser Bescheinigung dauert etwa vier Wochen, da Anfragen an die Polizei, das Bundeszentralregister und die Gemeinde zu richten sind.

Für die Ausstellung der Erlaubnis nach § 27 SprengG benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sportschützen
  • Lehrgangsbescheinigung
  • Geltendmachung eines Bedürfnisses für den Umgang mit Treibladungspulver (etwa Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder Besitz eines Jagdscheines)



Infoboxen

Kontakt

Ansprechpartner

Heike Heiders
Telefon: 02251/15-224
Telefax: 02251/15-404
E-Mail: heike.heiders@kreis-euskirchen.de

Kreishaus

Rückansicht Kreishaus

Allgemeine Servicezeiten

Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Hausanschrift

Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen

Postanschrift

Kreisverwaltung Euskirchen
53877 Euskirchen

Telefon & Fax

Telefon: 02251/15-0
Telefax: 02251/15-666

Anfahrt & Öffnungszeiten

Anfahrtswege zu den einzelnen Verwaltungsgebäuden, aber auch abweichende Öffnungzeiten verschiedener Bereiche finden Sie in der Rubrik Kreishaus/Anfahrt & Öffnungszeiten.