Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
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Anspruchsvoraussetzungen und Ansprechpartner
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