Grundsicherung für Arbeitssuchende
Sozialgesetzbuch II - Neuorganisation
Das Jobcenter EU - aktiv sichert den Lebensunterhalt der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Kreis Euskirchen und ihrer Angehörigen (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) und unterstützt sie bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, bietet Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote und stärkt die Eigenverantwortung.
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2011 sowie die Richtlinien zur Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjobs) mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. d, Satz 2 SGB II können Sie als pdf-Datei herunterladen (s. Seitenende)
Zuständige Vermittlungs- und Fallmanager in den Jobcentern
Sie finden Ihre AnsprechpartnerInnen an folgenden Standorten:
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Jobcenter Euskirchen Zuständig für die Bürgerinnen und Bürger aus - Bad Münstereifel - Euskirchen - Weilerswist |
Sebastianusstr. 22 Servicezeiten: Montag bis Donnerstag |
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Jobcenter Mechernich Zuständig für die Bürgerinnen und Bürger aus - Mechernich - Zülpich |
Bergstr. 1 Servicezeiten: Montag bis Donnerstag |
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Jobcenter Kall Zuständig für die Bürgerinnen und Bürger aus - Blankenheim - Dahlem - Hellenthal - Kall - Nettersheim - Schleiden |
Benzstr. 7 Servicezeiten: Montag bis Donnerstag |
Das Angebot des Jobcenters EU - aktiv an Arbeitgeber
Das Jobcenter EU - aktiv folgt dem gesetzlichen Anspruch "Fördern und Fordern". Bei der Integration in den Arbeitsmarkt werden die Hilfebedürftigen durch finanzielle Hilfen bei der Arbeitsplatzsuche sowie Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote unterstützt.
Ziel des Jobcenters ist es, den potentiellen Arbeitgeber bei der Auswahl seines Personals optimal zu unterstützen. Das heißt, die MitarbeiterInnen des Jobcenters helfen bei der Auswahl des Personals, klären die Qualifikation ab und vermitteln ggf. eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Dabei besteht die Möglichkeit zu testen, ob der/die BewerberIn geeignet ist bzw. ob Defizite bestehen. Diese können durch eine gezielte Qualifikation ausgeglichen werden.
Arbeitgeber nutzen bitte zur Kontaktaufnahme die Hotline des gemeinsamen Arbeitgeberservices (AGS) der Agentur für Arbeit und des Jobcenters EU - aktiv, Tel.: 01801/66 44 66.
Des weiteren besteht die Möglichkeit, bei Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses von mindestens einem Jahr einen Eingliederungszuschuss zu gewähren.
Hier können Sie das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2011 sowie die Richtlinie zur Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung downloaden:
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2011
(pdf-Datei / 249,48 KB) -
Richtlinie zur Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjobs) mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. d, Satz 2 SGB II
(pdf-Datei / 327,4 KB)




