Fahrerbescheinigung
Die Fahrerbescheinigung ist eine Bestätigung, dass ein ordnungsgemäßes Arbeitsverhältnis vorliegt. Sie ist im Lastkraftwagen im Original mitzuführen. Eine von der Behörde beglaubigte Abschrift ist im Unternehmen aufzubewahren.
Die Fahrerbescheinigung wird von der Abteilung Straßenverkehr auf die Dauer der Arbeitsgenehmigung, bzw. der vom Unternehmer beantragten Zeit, jedoch höchstens für fünf Jahre, ausgestellt. Bei jeder Änderung des Beschäftigungsverhältnisses muss der neue Dienstgeber für den in seinen Betrieb eingetretenen Fahrer eine neue Fahrerbescheinigung ausstellen lassen und ihm diese für grenzüberschreitende Fahrten übergeben. Die Fahrerbescheinigung und die beglaubigte Abschrift sind vom Unternehmer zurückzugeben, wenn die Bedingungen für die Ausstellung nicht mehr erfüllt sind (betrifft alle in der Fahrerbescheinigung angeführten Daten, z. B. Änderung des Reisepasses oder des Führerscheines bzw. Widerruf der Beschäftigungsbewilligung, Beendigung des Dienstverhältnisses oder Erwerb einer EWR-Staatsbürgerschaft).
Dem Antrag auf Ausstellung der Fahrerbescheinigung sind folgende Unterlagen des Fahrers beizulegen:
- Führerschein
- Nationalpass
- Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis.
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Antrag Fahrerbescheinigung, grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
(pdf-Datei / 177,08 KB)




