Führerschein mit 17
Begleitetes Fahren mit 17
17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und / oder BE bestanden haben, dürfen jetzt schon vor ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Der oder die Jugendliche muss einen Antrag auf begleitendes Fahren stellen. Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16,5 Jahren gestellt werden. Außerdem müssen die Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Beide Vordrucke stehen im Download zur Verfügung (s. u.).
Erforderliche Unterlagen
- Fahrschulanmeldung
- Bescheinigung über Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
- Personalausweis oder Pass des Antragstellers
- biometrisches Passfoto der Größe 35 mm x 45 mm
- Antrag auf Teilnahme am Modell 'Begleitendes Fahren ab 17' mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter / Eltern. (Der Antrag steht im Download zur Verfügung)
- Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
- Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift. Der Antrag kann im Downloadservice heruntergeladen werden.
Prüfbescheinigung und Begleitperson
a) Prüfbescheinigung für Jugendliche
Nach bestandener Fahrprüfung bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, bereits vor dem 18. Geburtstag fahren zu dürfen. Mit 18 wird dann ein regulärer Führerschein ausgestellt und die Prüfbescheinigung wird zurückgegeben.
b) Auflagen und Bedingungen für begleitendes Fahren
Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren!
Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
- Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
- Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.
Die Begleitperson muss darüber hinaus
- namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden,
- mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen,
- sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt. Begleitpersonen dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
Rahmenbedingungen und Infos zum Modellversuch
Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren!
Da es sich um einen Modellversuch handelt, müssen sich die Jugendlichen und auch die jeweilige Begleitperson damit einverstanden erklären, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der wissenschaftlichen Auswertung des Modellversuchs erfasst und an die auswertende Stelle übermittelt werden können.
Gebühren
Es fallen folgende Gebühren an:
- 38,30 Euro als Antragsgebühren für einen Führerschein auf Probe und zusätzlich
- 11,30 Euro für jede Begleitperson
- 7,70 Euro für die Prüfbescheinigung
Downloads:
-
Antrag zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren"
(pdf-Datei / 175,74 KB) -
Angaben zur Begleitperson
Anlage zum Antrag "Begleitetes Fahren ab 17"
(pdf-Datei / 180,66 KB) -
Merkblatt zum begleitendem Fahren ab 17
(pdf-Datei / 14,03 KB)





