Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern: Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw für Ferienziel-Fahrten, Pkw im Linienverkehr oder ein Fahrzeug im Schüler- oder Behindertenspezialverkehr. Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, also tatsächlich Personen von A nach B fahren können, müssen Sie im Besitz eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung sein.
A. Allgemeine Informationen
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen Sie folgende Antragsvoraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenwagen 19 Jahre
- Führerschein Klasse 3, jetzt B seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen ein Jahr
- körperliche und geistige Eignung, detaillierte Informationen dazu weiter unten
- Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit für den Personentransport haben, so dürfen etwa keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße gegen Sie bestehen oder vorliegen
- Sie müssen einen Nachweis der Ortskenntnis für das Gebiet des Kreises Euskirchen erbringen, detaillierte Informationen dazu finden Sie weiter unten
Sie müssen außerdem den neuen Führerschein der EU im Scheckkartenformat besitzen. Sollte dies noch nicht der Fall sein, müssen Sie außerdem Ihren bisherigen Führerschein umtauschen.
B. Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass
- Allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
- Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung; siehe hierzu weiter unten: Informationen zum Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
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Führungszeugnis der Belegart O, zur Vorlage bei der Behörde. Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.
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Auszugs aus dem Verkehrszentralregister: Der Auszug wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt.
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Nachweis der Ortskenntnis (nur für Taxi)
C. Körperliche und geistige Eignung
Für den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung müssen Sie die nachfolgenden Bescheinigungen vorlegen:
- Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis eines Augenarztes
Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten / Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.
- Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte aber im Regelfall verfügen. Sie können die Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein!
- Leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Der Test kann nur bei bestimmten Ärzten (Dr. Schwanke in Euskirchen, Tel. 02251 / 1293790 , Herr Halling in Schleiden, Tel. 02445 / 95000 oder Dr. Classen in Zülpich, Tel. 02252 / 94020) durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen.
D. Nachweis der Ortskenntnis
Wenn Sie im Kreis Euskirchen in der Fahrgastbeförderung tätig sein wollen, so müssen Sie über die notwendige Ortskenntnis im Kreis Euskirchen verfügen. Das bedeutet, dass Sie bei einer Prüfung nachweisen müssen, dass Ihnen zum Beispiel die wichtigsten öffentlichen Plätze und Einrichtungen, etwa Bahnhöfe, Krankenhäuser, Ämter, aber auch die wichtigsten Hauptverkehrsstraßen bekannt sind.
Nähere Informationen hierzu erteilt die Fahrerlaubnisbehörde unter Telefon-Nr. 02251/15-274 oder 02251/15-276.
E. Gebühren:
- 37,50 Euro, wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen
- 52,80 Euro, wenn zusätzlich Ihr alter Führerschein in den Kartenführerschein umgetauscht werden muss
- für Taxen: 30,00 Euro zusätzlich für die Ortskundeprüfung




