Informationen zum Thema Führerschein
Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Der Antrag auf Erteilung eines neuen Führerscheines ist bei der für den 1. Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Falls der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden ist, muss dort zunächst eine Karteikartenabschrift angefordert werden. Bei Antragstellung wird eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, die drei Monate gültig ist, und gleichzeitig eine Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg getätigt. Es besteht die Möglichkeit, direkt bei Antragstellung den neuen EU-Führerschein zu beantragen. Hierzu benötigt man einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass (mit Meldebescheinigung) und ein biometrisches Passfoto.Änderung von Name und Anschrift im Führerschein
Im Führerschein muss weder der Name noch die Anschrift geändert werden.Prüfungsfreie Erweiterung von Klasse A-beschränkt (alte Klasse 1a) nach A-unbeschränkt (alte Klasse 1)
Voraussetzung ist zunächst, dass der Fahrerlaubnisinhaber die Fahrerlaubnis der Klasse A-beschränkt zwei Jahre besitzt. Der Antrag auf Erweiterung ist bei der für den 1. Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Gleichzeitig wird der alte Führerschein auf den neuen EU-Führerschein umgestellt. Die Fahrerlaubnis der Klasse A-unbeschränkt kann unter Vorlage folgender Unterlagen erteilt werden:
Die Fahrerlaubnis der Klasse A-unbeschränkt kann unter Vorlage folgender Unterlagen erteilt werden:
- biometrisches Passfoto
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass (mit Meldebestätigung)
- Führerschein
Verwaltungsgebühr für die Erweiterung der Fahrerlaubnis: 26,00 €





