Großraum- und Schwertransporte
Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte
1. Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 2
Sie möchten eine Ladung mit Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht transportieren?
2. Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO
Sie möchten ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination überführen, dessen tatsächliche Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die zulässigen Grenzen überschreiten?
In diesen Fällen ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVO bei der zuständigen Bezirksregierung zu beantragen.
Benötigt werden:
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Formgebundener Antrag (auch per Fax)
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Angaben zum Transportzeitraum
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Angaben zum Fahrtweg
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Angaben zur Ladung
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Technische Angaben zum Fahrzeug und zur Ladung: Höhe, Länge, Breite, Abmessungen, Achslasten, Gesamtgewichte, etc.
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ggf. Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVO (Erlaubnis)
Allgemeine Informationen
Nach der Antragsabgabe werden die jeweils zuständigen Stellen (z. B. Bezirksregierung, Landschaftsverband, Straßenverkehrsämter) angehört und um Stellungnahme / Zustimmung gebeten. Innerhalb NRW werden der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Betriebssitz Köln und die Straßenverkehrsämter angehört, außerhalb NRW die jeweiligen Bezirksregierungen, die auf der Fahrtstrecke liegen.
Sofern der Firmensitz im Kreis Euskirchen ist, ist auch der Antrag in Euskirchen zu stellen. Wahlweise kann der Antrag aber auch am Abfahrtsort gestellt werden.
Rechtliche Voraussetzungen:
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§ 46 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 18 Abs. 1 Satz 2, § 22 Abs. 2 - 4 StVO für eine Genehmigung von Überbreite, Überhöhe oder Überlänge eines Fahrzeuges mit Ladung
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§ 29 Abs. 3 StVO i.V.m. § 70 StVO für eine Genehmigung von Abweichungen von den allgemein gesetzlich zugelassenen Abmessungen eines Fahrzeugs, dessen Achslasten und Gesamtgewicht sowie für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt
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Antrag für Großraum- und Schwertransporte
(pdf-Datei / 107,48 KB)





