Ausnahmegenehmigung für Stapler und Bagger
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Stapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ausführlicher Antrag, aus dem Zweck und Häufigkeit der Fahrten auf öffentlichen Straßen hervorgehen
- Dauer der Befristung der Ausnahmegenehmigung wählen und im Antrag vermerken
- 3 Jahre (Gebühr: 175,00 €)
- 6 Jahre (Gebühr: 250,00 €)
- Gutachten gemäß § 21 bzw. § 18 (5) StVZO (häufig neben Datenblatt ein ausführliches Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO) oder Kopie der alten Ausnahme
- Ein unterschriebenes Exemplar "Erklärung zur Kostenerstattungspflicht" je Fahrzeug
- Ein unterschriebenes Exemplar "Bestätigung des Deckungsschutzes" je Fahrzeug
Downloads:
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Ausnahmegenehmigung § 70 STVZO für Stapler, Bagger: Kostenerstattung
(pdf-Datei / 168,36 KB) -
Ausnahmegenehmigung § 70 STVZO für Stapler, Bagger: Deckungsschutz
(pdf-Datei / 171,12 KB)





