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Rubrikillustration Bürgerservice
Karte - Euskirchen

Genehmigungsverfahren für Karnevals-, Schützen- und sonstige Festumzüge

Zur Durchführung eines Umzuges auf öffentlichen Straßen müssen Sie folgendes beachten:

Antragstellung


Der Antrag ist in der Regel einen Monat vor Beginn der Veranstaltung  bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.

Nach der Antragsabgabe werden die zuständigen Stellen (Ordnungsämter, Kreispolizeibehörde) angehört und um Stellungnahme gebeten.

Erforderliche Unterlagen


Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:

  • schriftlicher Antrag
  • Angaben zu Datum und Uhrzeit des Umzuges
  • Angaben zum Aufstellungs- und Auflösungsort und zum Zugweg
  • ggf. Antrag auf verkehrslenkenden Maßnahmen (z. B. Halteverbote, Sperrungen)
  • Nachweis der Veranstalterhaftplichtversicherung
  • ggf. Auflistung der teilnehmenden Fahrzeuge
  • Erklärung des für das Fahrzeug / die Fahrzeugkombination Verantwortlichen
  • TÜV-Gutachten oder Betriebserlaubnis der Fahrzeuge
  • Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung enrsprechend der 2.StVR-Ausnahme-Verordnung (für die Teilnahme am Umzug)

Versicherungspflicht


Der Veranstalter muss, je nach Größe der Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 25.000,00 Euro bis max. 250.000,00 Euro (je nach Veranstaltung) als Rahmendeckungssumme abschließen.

Ordner und Gebühren


Ordner

An allen unübersichtlichen und verkehrsreichen Kreuzungen und Einmündungen sind vom Veranstalter Streckenposten bzw. Ordner einzusetzen. Die Ordner sind mit roten oder gelben Warnflaggen auszurüsten.

Gebühren

Für die Erteilung der Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von

28,00 € für Festzüge

38,00 € für Karnevalsumzüge

erhoben.



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Tel.: 02251/15-287

Herr Schmitz
Tel.: 02251/15-432

Telefax

02251/15-494

E-Mail

schwertransporte@kreis-euskirchen.de

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