Genehmigungsverfahren für Karnevals-, Schützen- und sonstige Festumzüge
Antragstellung
Der Antrag ist in der Regel einen Monat vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.
Nach der Antragsabgabe werden die zuständigen Stellen (Ordnungsämter, Kreispolizeibehörde) angehört und um Stellungnahme gebeten.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:
- schriftlicher Antrag
- Angaben zu Datum und Uhrzeit des Umzuges
- Angaben zum Aufstellungs- und Auflösungsort und zum Zugweg
- ggf. Antrag auf verkehrslenkenden Maßnahmen (z. B. Halteverbote, Sperrungen)
- Nachweis der Veranstalterhaftplichtversicherung
- ggf. Auflistung der teilnehmenden Fahrzeuge
- Erklärung des für das Fahrzeug / die Fahrzeugkombination Verantwortlichen
- TÜV-Gutachten oder Betriebserlaubnis der Fahrzeuge
- Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung enrsprechend der 2.StVR-Ausnahme-Verordnung (für die Teilnahme am Umzug)
Versicherungspflicht
Der Veranstalter muss, je nach Größe der Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 25.000,00 Euro bis max. 250.000,00 Euro (je nach Veranstaltung) als Rahmendeckungssumme abschließen.
Ordner und Gebühren
Ordner
An allen unübersichtlichen und verkehrsreichen Kreuzungen und Einmündungen sind vom Veranstalter Streckenposten bzw. Ordner einzusetzen. Die Ordner sind mit roten oder gelben Warnflaggen auszurüsten.
Gebühren
Für die Erteilung der Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von
28,00 € für Festzüge
38,00 € für Karnevalsumzüge
erhoben.
Downloads:
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Festzug, Umzug: Antrag
(pdf-Datei / 228,86 KB) -
Karnevalsumzug: Antrag
(pdf-Datei / 76,5 KB) -
Karnevals- u. Schützenumzüge: Merkblatt
(pdf-Datei / 19,26 KB) -
Karnevalsumzug: Erklärung Betriebserlaubnis
(pdf-Datei / 74,37 KB)





