Unterlagen & Gebühren bei KFZ-Zulassungen
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Kreises Euskirchen oder Namensänderung
- Ausfuhrkennzeichen
- Umkennzeichnung wegen Diebstahl oder Verlust der KFZ-Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Eintragung einer technischen Änderung
- Umkennzeichnung eines Fahrzeuges auf Wunsch
- Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Kreises Euskirchen
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) bei Diebstahl oder Verlust
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bei Diebstahl oder Verlust
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges
- Zulassung eines aus der EG importierten Gebrauchtfahrzeuges
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Zulassung eines Fahrzeuges auf jurist. Personen, Vereine oder Minderjährige
- Zulassung eines importierten Fahrzeuges aus nicht EG Staaten
Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen:- Fahrzeugbrief / ZB II
- Fahrzeugschein / ZB I
- Kennzeichenschilder
- evtl. Verwertungsnachweis ( wird bei der Verschrottung vom amtlich anerkannten Verwerter ausgestellt ). Bei einer nachträglichen Vorlage des Verwertungsnachweises sind die originalen Fahrzeugpapiere mit vorzulegen.
Hinweis: Sollte das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung verwendet werden, so muss nach der Außerbetriebsetzung eine Reservierung erfolgen, da das Kennzeichen ansonsten gelöscht wird.
Gebühren:
- EU-Kennzeichen: 5,60 € - 23,50 €
- andere Kennzeichen: 10,70 € - 15,80 €
Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Kreises Euskirchen oder Namensänderung
- Fahrzeugbrief / ZB II (nur bei Namensänderung)
- Fahrzeugschein / ZB I
- Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- bei im Kreis Euskirchen ansässigen Firmen: Handelsregister-Auszug, Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Gebühren: 10,70 € - 20,20 €
Ausfuhrkennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / ZB II
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / ZB I und amtliche Kennzeichenschilder
- bei abgemeldeten / außerbetriebgesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / ZB I
- Versicherungsbestätigung (Gelb dreifach)
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- bei im Kreis Euskirchen ansässigen Firmen: Handelsregister-Auszug, Vollmacht (s.u.), Ausweis, Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis eines Erziehungsberechtigten
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
- Prüfbescheinigung der Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
- besonderer Versicherungsnachweis für Ausfuhrkennzeichen (Grüne Versicherungskarte)
Das Fahrzeug muss zur Kontrolle der Fahrgestell-Nummer vorgeführt werden.
Gebühren: 33,90 € - 50,50 €
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Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
(pdf-Datei / 59,7 KB)
Umkennzeichnung wegen Diebstahl oder Verlust der KFZ-Kennzeichen
- Fahrzeugbrief / ZB II
- Fahrzeugschein / ZB I
- wenn nur 1 Schild (PKW/LKW) gestohlen / verloren wurde, muss das noch vorhandene vorgelegt werden
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht (s. u.) bei der Erledigung durch Dritte
- Diebstahlsanzeige (Tageblatt-Nr.) der Polizei oder Erklärung an Eides statt über den Verlust
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- Prüfbericht der Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
Gebühren: 27,10 € - 58,10 €
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Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
(pdf-Datei / 59,7 KB)
Kurzzeitkennzeichen
Die frühere Bezeichnung für ein Kurzzeitkennzeichen war das "rote Überführungskennzeichen". Bei der Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens handelt es sich um ein Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.
Erforderliche Unterlagen:
- Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte
Hinweis: Grundsätzlich ist ein Bedarfsnachweis anhand von Fahrzeugpapieren oder Kaufvertrag erforderlich. Im Einzelfall mündliche Erklärung des Bedarfs.
Gebühren: 10,50 € + Kosten für Kennzeichenschilder
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Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
(pdf-Datei / 59,7 KB)
Eintragung einer technischen Änderung
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / ZB II
- Fahrzeugschein / ZB I
- Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- Gutachten nach § 19 StVZO
Hinweis: Wenn die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eine Ein- bzw. Anbauabnahme vorsieht, müssen technische Änderungen vorher von einer amtlich anerkannten Prüfungsorganisation (z. B. TÜV, Dekra, GTÜ) begutachtet und bestätigt werden.
Gebühren: 11,70 € - 20,70 €
Umkennzeichnung eines Fahrzeuges auf Wunsch
- Fahrzeugbrief / ZB II
- Fahrzeugschein / ZB I
- Kennzeichenschilder
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
- Prüfbericht der Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
Gebühren: 27,40 € - 58,40 €
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Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
(pdf-Datei / 59,7 KB)
Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Kreises Euskirchen
- Fahrzeugbrief / ZB II
- Fahrzeugschein / ZB I oder Abmeldebestätigung
- Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
- Prüfbericht der Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
- ggf. Kennzeichenschilder (bei abgemeldeten Fahrzeugen wenn das Kennzeichen bei der Abmeldung reserviert wurde oder bei angemeldeten Fahrzeugen wenn das Kennzeichen gewechselt werden soll)
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
Gebühren:
- 19,20 € - 27,90 €
- bei gleichzeitiger Umkennzeichung belaufen sich die Gebühren auf 39,70 € - 48,40 € plus evtl. Kosten für Kennzeichenschilder
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Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
(pdf-Datei / 59,7 KB)
Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen
- Fahrzeugbrief / ZB II
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / ZB I, Kennzeichenschilder
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / ZB I
- Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
- Prüfbericht der Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
Gebühren: 27,40 € - 66,30 € plus evtl. Kosten für Kennzeichenschilder
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Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
(pdf-Datei / 59,7 KB)
Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) bei Diebstahl oder Verlust
- Fahrzeugschein / ZB I
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
- ggfls. Diebstahlsanzeige (Tageblatt-Nr.) der Polizei oder Abgabe einer Erklärung an Eides statt
Hinweis: Die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter oder vom nachgewiesenen Eigentümer (Kaufvertrag) persönlich abgegeben werden. Dies ist direkt bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar möglich. Bei Tod des Halters: telefonische Rücksprache mit der Zulassungsbehörde erforderlich, 02251/15280 ab 13.00 Uhr)
Gebühren: 27,90 € - 59,60 €
Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bei Diebstahl oder Verlust
- Fahrzeugbrief / ZB II
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- Erklärung an Eides statt über den Verlust oder Diebstahl oder bei Diebstahl: Diebstahlanzeige (Tageblatt-Nr.) der Polizei
Gebühren: 11,20 € - 30,20 €
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Verlusterklärung Verlust-/Diebstahlerklärung KFZ-Papiere, Kennzeichen
(pdf-Datei / 21,56 KB)
Wiederzulassung eines Fahrzeuges
- Fahrzeugbrief / ZB II
- Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / ZB I
- Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
- Prüfbericht der Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
- Kennzeichenschilder, wenn vorhanden
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
Gebühren: 11,70 €- 20,20 €
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Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
(pdf-Datei / 59,7 KB)
Zulassung eines aus der EG importierten Gebrauchtfahrzeuges
- Ausländische Fahrzeugpapiere, eventl. vorhandene amtliche Kennzeichen
- evtl. unbrauchbare oder entwertete Fahrzeugpapiere nach deutschem Recht
- evtl. Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Vollabnahme) oder eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- evtl. Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung) und Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
- Zulassung ist nicht an Samstagen und Mittwochs nach 15:30 Uhr möglich
Gebühren: 30,50 € - 58,60 € (bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen eventuell bis zu 511,00 €)
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Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
(pdf-Datei / 59,7 KB)
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Fahrzeugbrief / ZB II
- Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
Gebühren: 26,90 € - 55,00 €
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Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
(pdf-Datei / 59,7 KB)
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Erforderliche Unterlagen:
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier
- Original Rechnung oder Kaufvertrag des deutschen Händlers (Angabe der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und aus der Rechnung/Kaufvertrag muss hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt)
- Original Rechnung des ausländischen Händlers (Angabe der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und aus der Rechnung/Kaufvertrag muss hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt) , sofern nicht vorhanden ist das Fahrzeug vorzuführen
- Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s. u.) bei der Erledigung durch Dritte
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
Gebühren: 30,50 € - 58,60 €
-
Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
(pdf-Datei / 59,7 KB)
Zulassung eines Fahrzeuges auf jurist. Personen, Vereine oder Minderjährige
Erforderliche Unterlagen:
Neben den für die Zulassung erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
a) bei juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. GmbH, OHG)
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis und Vollmacht des oder der Unterschriftsberechtigten
b) bei Vereinen
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Personalausweis und Vollmacht des oder der Unterschriftsberechtigten (evtl. Satzung)
c) bei minderjährigen Fahrzeughaltern
- Personalausweise und schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
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Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
(pdf-Datei / 59,7 KB)
Zulassung eines importierten Fahrzeuges aus nicht EG Staaten
- Ausländische Fahrzeugpapiere, eventl. vorhandene amtliche Kennzeichen
- evtl. ursprünglicher Fahrzeugbrief / ZB II nach deutschem Recht
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- evtl. Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Vollabnahme)
- evtl. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung und Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- evtl. Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
- Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
- Rechnung oder Kaufvertrag bei Neufahrzeugen
Gebühren: 45,80 € bis 58,60 € (bei erforderlichen Ausnahmegenehmigungen evtl. bis zu 511,00 €)
-
Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
(pdf-Datei / 59,7 KB)




