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Rubrikillustration Bürgerservice
Karte - Euskirchen

Unterlagen & Gebühren bei KFZ-Zulassungen

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Unterlagen für die verschiedenen KFZ-Zulassungen erforderlich sind und in welcher Höhe Gebühren anfallen.

Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges

Erforderliche Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief / ZB II
  • Fahrzeugschein / ZB I
  • Kennzeichenschilder
  • evtl. Verwertungsnachweis ( wird bei der Verschrottung vom amtlich anerkannten Verwerter ausgestellt ). Bei einer nachträglichen Vorlage des Verwertungsnachweises sind die originalen Fahrzeugpapiere mit vorzulegen.

Hinweis: Sollte das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung verwendet werden, so  muss nach der Außerbetriebsetzung eine Reservierung erfolgen, da das Kennzeichen ansonsten gelöscht wird.

Gebühren:

  • EU-Kennzeichen: 5,60 € - 23,50 €
  • andere Kennzeichen: 10,70 € - 15,80 €

Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Kreises Euskirchen oder Namensänderung

 
Erforderliche Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief / ZB II (nur bei Namensänderung)
  • Fahrzeugschein / ZB I
  • Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei im Kreis Euskirchen ansässigen Firmen: Handelsregister-Auszug, Bescheinigung der Gewerbemeldestelle 
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Gebühren:  10,70 € - 20,20 €

Ausfuhrkennzeichen

 
Ein Ausfuhrkennzeichen dient zur dauerhaften Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland. Das Fahrzeug wird aus dem deutschen Zulassungssystem gelöscht.
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / ZB II
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / ZB I und amtliche Kennzeichenschilder
  • bei abgemeldeten / außerbetriebgesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / ZB I
  • Versicherungsbestätigung (Gelb dreifach)
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei im Kreis Euskirchen ansässigen Firmen: Handelsregister-Auszug, Vollmacht (s.u.), Ausweis, Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis eines Erziehungsberechtigten
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO 
  • Prüfbescheinigung der Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
  • besonderer Versicherungsnachweis für Ausfuhrkennzeichen (Grüne Versicherungskarte)

Das Fahrzeug muss zur Kontrolle der Fahrgestell-Nummer vorgeführt werden.

Gebühren: 33,90 € - 50,50 €

Umkennzeichnung wegen Diebstahl oder Verlust der KFZ-Kennzeichen

 
Erforderliche Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief / ZB II
  • Fahrzeugschein / ZB I
  • wenn nur 1 Schild (PKW/LKW) gestohlen / verloren wurde, muss das noch vorhandene vorgelegt werden
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht (s. u.) bei der Erledigung durch Dritte
  • Diebstahlsanzeige (Tageblatt-Nr.) der Polizei oder Erklärung an Eides statt über den Verlust
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • Prüfbericht der Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Gebühren: 27,10 € - 58,10 €

Kurzzeitkennzeichen


Die frühere Bezeichnung für ein Kurzzeitkennzeichen war das "rote Überführungskennzeichen". Bei der Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens handelt es sich um ein Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.

Erforderliche Unterlagen:

  • Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte

Hinweis: Grundsätzlich ist ein Bedarfsnachweis anhand von Fahrzeugpapieren oder Kaufvertrag erforderlich. Im Einzelfall mündliche Erklärung des Bedarfs.

Gebühren: 10,50 € + Kosten für Kennzeichenschilder

Eintragung einer technischen Änderung

 
Technische Änderungen am Fahrzeug sind durch einen Sachverständigen abzunehmen. Danach wird die Betriebserlaubnis durch Eintragung in die Fahrzeugpapiere erteilt.
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / ZB II
  • Fahrzeugschein / ZB I
  • Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • Gutachten nach § 19 StVZO

Hinweis: Wenn die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eine Ein- bzw. Anbauabnahme vorsieht, müssen technische Änderungen vorher von einer amtlich anerkannten Prüfungsorganisation (z. B. TÜV, Dekra, GTÜ) begutachtet und bestätigt werden.

Gebühren: 11,70 € - 20,70 €

Umkennzeichnung eines Fahrzeuges auf Wunsch

 
Erforderliche Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief / ZB II
  • Fahrzeugschein / ZB I
  • Kennzeichenschilder
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
  • Prüfbericht der Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Gebühren: 27,40 € - 58,40 €

Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Kreises Euskirchen

 
Erforderliche Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief / ZB II
  • Fahrzeugschein / ZB I  oder Abmeldebestätigung
  • Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO 
  • Prüfbericht der Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
  • ggf. Kennzeichenschilder (bei abgemeldeten Fahrzeugen wenn das Kennzeichen bei der Abmeldung reserviert wurde oder bei angemeldeten Fahrzeugen wenn das Kennzeichen gewechselt werden soll)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Gebühren:

  • 19,20 € - 27,90 €
  • bei gleichzeitiger Umkennzeichung belaufen sich die Gebühren auf 39,70 € - 48,40 € plus evtl. Kosten für Kennzeichenschilder

Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen

 
Erforderliche Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief / ZB II
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein / ZB I, Kennzeichenschilder
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / ZB I
  • Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
  • Prüfbericht der Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Gebühren: 27,40 € - 66,30 € plus evtl. Kosten für Kennzeichenschilder

Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) bei Diebstahl oder Verlust

 
Erforderliche Unterlagen:
  • Fahrzeugschein / ZB I
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
  • ggfls. Diebstahlsanzeige (Tageblatt-Nr.) der Polizei oder Abgabe einer Erklärung an Eides statt

Hinweis: Die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter oder vom nachgewiesenen Eigentümer (Kaufvertrag) persönlich abgegeben werden. Dies ist direkt bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar möglich. Bei Tod des Halters: telefonische Rücksprache mit der Zulassungsbehörde erforderlich, 02251/15280 ab 13.00 Uhr)

Gebühren: 27,90 € - 59,60 €

Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bei Diebstahl oder Verlust

 
Erforderliche Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief / ZB II
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • Erklärung an Eides statt über den Verlust oder Diebstahl  oder  bei Diebstahl: Diebstahlanzeige (Tageblatt-Nr.) der Polizei

Gebühren: 11,20 € - 30,20 €

Wiederzulassung eines Fahrzeuges

 
Erforderliche Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief / ZB II
  • Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / ZB I
  • Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
  • Prüfbericht der Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
  • Kennzeichenschilder, wenn vorhanden
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Gebühren: 11,70 €- 20,20 €

Zulassung eines aus der EG importierten Gebrauchtfahrzeuges

 
Erforderliche Unterlagen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere, eventl. vorhandene amtliche Kennzeichen
  • evtl. unbrauchbare oder entwertete Fahrzeugpapiere nach deutschem Recht
  • evtl. Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Vollabnahme) oder eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • evtl. Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung) und Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
  • Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
  • Zulassung ist nicht an Samstagen und Mittwochs nach 15:30 Uhr möglich

Gebühren:  30,50 € - 58,60 € (bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen eventuell bis zu 511,00 €)

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

 
Erforderliche Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief / ZB II
  • Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Gebühren: 26,90 € - 55,00 €

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung


Erforderliche Unterlagen:
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier
  • Original Rechnung oder Kaufvertrag des deutschen Händlers (Angabe der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und aus der Rechnung/Kaufvertrag muss hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt)
  • Original Rechnung des ausländischen Händlers (Angabe der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und aus der Rechnung/Kaufvertrag muss hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt) ,  sofern nicht vorhanden ist das Fahrzeug vorzuführen
  • Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s. u.) bei der Erledigung durch Dritte
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Gebühren: 30,50 € - 58,60 €

Zulassung eines Fahrzeuges auf jurist. Personen, Vereine oder Minderjährige


Erforderliche Unterlagen:

Neben den für die Zulassung erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

a) bei juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. GmbH, OHG)

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis und Vollmacht des oder der Unterschriftsberechtigten

b) bei Vereinen

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Personalausweis und Vollmacht des oder der Unterschriftsberechtigten (evtl. Satzung)

c) bei minderjährigen Fahrzeughaltern

  • Personalausweise und schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

 

Zulassung eines importierten Fahrzeuges aus nicht EG Staaten

 
Erforderliche Unterlagen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere, eventl. vorhandene amtliche Kennzeichen
  • evtl. ursprünglicher Fahrzeugbrief / ZB II nach deutschem Recht
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • evtl. Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Vollabnahme)
  • evtl. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung und  Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
  • evtl. Abgasuntersuchung gemäß § 47 a StVZO (AU-Bescheinigung)
  • Versicherungsbestätigung oder EVB Nummer 
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht und Einzugsermächtigung (s.u.) bei der Erledigung durch Dritte
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
  • Rechnung oder Kaufvertrag bei Neufahrzeugen

Gebühren: 45,80 € bis 58,60 € (bei erforderlichen Ausnahmegenehmigungen evtl. bis zu 511,00 €)

Fahrzeuge die länger als 18 Monate bzw. 7 Jahre abgemeldet sind

In diesen Fällen bitte telefonische Rücksprache mit der Zulassungsbehörde ab 13.00 Uhr, Tel. 02251 15280


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Infoboxen

Öffnungszeiten & Kontakt

Arbeitsplätze in der Abteilung Straßenverkehr

Zulassungsstelle Euskirchen

Montag, Dienstag, Donnerstag:
7.45 bis 13.00 Uhr
Mittwoch:
7.45 bis 17.00 Uhr
Freitag: 7.45 bis 12.00 Uhr
Samstag: 8.00 bis 11.00 Uhr

Zulassungsstelle Schleiden

Montag bis Freitag:
7.45 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 bis 15.30 Uhr

Kontakt

Tel.: 02251/15-280
Fax: 02251/15-290
E-Mail: sva@kreis-euskirchen.de