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Rubrikillustration Bürgerservice
Karte - Euskirchen

Elektronische Versicherungsbestätigung

Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung

 

Eine Neuerung für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Pflichtversicherung ist seit dem 01.03.2008 in Kraft getreten:

Ab dem 01.03.2008 muss der Zulassungsbehörde nicht mehr zwingend eine Versicherungsbestätigungskarte zur Zulassung/Umschreibung/Kennzeichenzuteilung vorgelegt werden. Die Haftpflichtversicherer benennen ihren Kunden eine 7-stellige Zahlen-/Buchstabenkombination, über welche die Zulassungsbehörde den Versicherungsschutz mittels einem elektronischen Abrufverfahren prüfen kann. Diese Nummer kann den Kunden auch per E-Mail oder SMS bekannt gegeben werden; je nach dem, welche Methode der Haftpflichtversicherer wählt.




Infoboxen

Öffnungszeiten & Kontakt

Arbeitsplätze in der Abteilung Straßenverkehr

Zulassungsstelle Euskirchen

Montag, Dienstag, Donnerstag:
7.45 bis 13.00 Uhr
Mittwoch:
7.45 bis 17.00 Uhr
Freitag: 7.45 bis 12.00 Uhr
Samstag: 8.00 bis 11.00 Uhr

Zulassungsstelle Schleiden

Montag bis Freitag:
7.45 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 bis 15.30 Uhr

Kontakt

Tel.: 02251/15-280
Fax: 02251/15-290
E-Mail: sva@kreis-euskirchen.de