Elektronische Versicherungsbestätigung
Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung
Eine Neuerung für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Pflichtversicherung ist seit dem 01.03.2008 in Kraft getreten:
Ab dem 01.03.2008 muss der Zulassungsbehörde nicht mehr zwingend eine Versicherungsbestätigungskarte zur Zulassung/Umschreibung/Kennzeichenzuteilung vorgelegt werden. Die Haftpflichtversicherer benennen ihren Kunden eine 7-stellige Zahlen-/Buchstabenkombination, über welche die Zulassungsbehörde den Versicherungsschutz mittels einem elektronischen Abrufverfahren prüfen kann. Diese Nummer kann den Kunden auch per E-Mail oder SMS bekannt gegeben werden; je nach dem, welche Methode der Haftpflichtversicherer wählt.




