Fleischuntersuchungen, Schlachten
Neue Wildbrethygiene
Für Jäger in NRW gibt es Neuerungen im Lebensmittelhygienerecht. Alle Jäger, die Wild abgeben, ob in der Decke, aus der Decke an den Endverbraucher oder an den Einzelhandel, müssen sich nach dem EU-Recht richten.Fleischhygiene, -kontrolle, Schlachtbezirke
Schlachtungen sind dem zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur rechtzeitig anzumelden, damit dieser die erforderlichen Untersuchungen termingerecht ausführen kann.
Dieses gilt für folgende Tierarten:
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Rind
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Schwein
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Schafe und Ziegen
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Pferde
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Gehegewild ( Damwild und Wildschweine)
Für Geflügelschlachtungen gelten gesonderte Bestimmungen, über die Sie gerne Auskünfte telefonisch erhalten können.
Arzneimittel und Bestandsbuch
Am 01.November 2002 ist 11. AMG-Novelle in Kraft getreten, die erhebliche Änderungen insbesondere bei der Abgabe von Arzneimitteln zur Behandlung Lebensmittel liefernder Tiere zur Folge hat. Im Bestandsbuch erfolgt die Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes bei der Tierhaltung zur Gewinnung von Lebensmitteln.Futtermittelüberwachung
Die Futtermittelüberwachung ist EU-weit einheitlich geregelt und wird durch das Futtermittelgesetz, die Futtermittelverordnung und weitere Gesetze und Verordnungen in nationales Recht umgesetzt.
Die amtliche Futtermittelüberwachung ist Aufgabe der Bundesländer. Sie wird in NRW von den Regierungspräsidien durchgeführt. Diese überwachen anhand von Stichproben, Betriebs- und Buchprüfungen die Einhaltung des Futtermittelrechts. Die Untersuchung der Proben erfolgt im Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Krefeld und Arnsberg.
Downloads:
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Schlachtbezirke, Fleischuntersuchungsbezirke
(pdf-Datei / 8,22 KB) -
Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Gebühren
(pdf-Datei / 32,22 KB)




