Aktuelles aus dem Bereich Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
- Freiwilliges Sanierungsverfahren BVD ab 01.10.2009
- Änderung der Tierseuchenverordnung zum Schutz gegen die Wildschweinpest
- Impftermine 2010
- Das Veterinäramt informiert zur Blauzungenkrankheit
- Wildschweinepest: Beschlagnahmezeiträume und Freigabetermine
- Die neue Wildbrethygiene in NRW
- Wildschweinepest: Impfauswertung
Freiwilliges Sanierungsverfahren BVD ab 01.10.2009
Um zum 01.01.2011 keinen Beschränkungen beim Handel mit Rindern zu unterliegen sind frühzeitig Bestandsuntersuchungen notwendig, damit nach dem geforderten Beobachtungszeitraum von 12 Monaten der Status "BVDV-unverdächtig" erreicht werden kann.
Was die Tierhalter beachten müssen und welche Kosten sie zu erwarten haben entnehmen sie den beigefügten Downloads.
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Freiwilliges Sanierungsverfahren
(pdf-Datei / 14,64 KB) -
BVDV-Leitlinien
(pdf-Datei / 49,13 KB) -
Verpflichtungserklärung der Tierhalter
(pdf-Datei / 30,81 KB)
Änderung der Tierseuchenverordnung zum Schutz gegen die Wildschweinpest
Der mit Tierseuchenverordnung vom 18.01.2006 eingerichtete gefährdete Bezirk wurde verkleinert. Das Gebiet westlich der A 1 und der B 51 wurde ausgenommen. Damit entfallen auch die besonderen Maßnahmen bei Hausschweinen in dem betroffenen Bereich. Es verbleibt jedoch bei der Verpflichtung zur Abgabe von Schweiß- und Milzproben von allen erlegten Wildschweinen im gesamten Kreisgebiet zwecks Untersuchung auf das Virus der Klassischen Schweinepest.
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Tierseuchenverordnung in der Fassung vom 01.04.2009
(pdf-Datei / 18,48 KB)
Impftermine 2010
Die Termine für die orale Immunisierung der Wildschweine im gefährdeten Bezirk des Kreises Euskirchen sind für die Frühjahrsimpfung festgelegt auf:
05.- 07. Februar 2010 und 05.- 07. März 2010.
Mit der Bewirtschaftung der Impfstellen (Köderstellen) sollte somit ab dem 01.1.2010 begonnen werden.
Das Veterinäramt informiert zur Blauzungenkrankheit
In der Allgemeinverfügung zur Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit werden Halter von Schafen und Ziegen sowie Halter von Rindern über Einzelheiten zur Durchführung der Impfung sowie Impfzeiträume informiert. Den genauen Text entnehmen Sie dem Download.
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Text der Allgemeinverfügung v. 13.2.2009
(pdf-Datei / 53,36 KB)
Wildschweinepest: Beschlagnahmezeiträume und Freigabetermine
- Bei Probeanlieferung in der Sammelstelle bis Montag, 14 Uhr,
erfolgt die Freigabe der Wildschweine bis Donnerstag, 18 Uhr. - Bei Probeanlieferung in der Sammelstelle bis Donnerstag, 14 Uhr,
erfolgt die Freigabe der Wildschweine bis Montag, 18 Uhr.
Die neue Wildbrethygiene in NRW
Für Jäger in NRW gibt es Neuerungen im Lebensmittelhygienerecht. Alle Jäger, die Wild abgeben, ob in der Decke, aus der Decke an den Endverbraucher oder an den Einzelhandel, müssen sich nach dem EU-Recht richten. Was sich für die Jägerschaft ändert und was sie zu beachten hat...Wildschweinepest: Impfauswertung
Dem beigefügten Download "Impfauswertung" können Sie entnehmen, wie viele neue Wildschweinepestfälle im Bereich Bad Münstereifeler und Flamersheimer Wald seit Oktober 2006 nachgewiesen wurden.Lesen Sie auch hier:
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Formulare, Merkblätter & Vordrucke ...
... aus dem Bereich Veterinärwesen -
Formulare, Merkblätter & Vordrucke ...
... aus dem Bereich Lebensmittelüberwachung







