Haupttext | Hauptmenü | Untermenü | Infoboxen


Rubrikillustration Bürgerservice
Karte - Euskirchen

Aktuelles aus dem Bereich Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung

Freiwilliges Sanierungsverfahren BVD ab 01.10.2009

Um zum 01.01.2011 keinen Beschränkungen beim Handel mit Rindern zu unterliegen sind frühzeitig Bestandsuntersuchungen notwendig, damit nach dem geforderten Beobachtungszeitraum von 12 Monaten der Status "BVDV-unverdächtig" erreicht werden kann.

Was die Tierhalter beachten müssen und welche Kosten sie zu erwarten haben entnehmen sie den beigefügten Downloads. 

 

Änderung der Tierseuchenverordnung zum Schutz gegen die Wildschweinpest

Der mit Tierseuchenverordnung vom 18.01.2006 eingerichtete gefährdete Bezirk wurde verkleinert. Das Gebiet westlich der A 1 und der B 51 wurde ausgenommen. Damit entfallen auch die besonderen Maßnahmen bei Hausschweinen in dem betroffenen Bereich. Es verbleibt jedoch bei der Verpflichtung zur Abgabe von Schweiß- und Milzproben von allen erlegten Wildschweinen im gesamten Kreisgebiet zwecks Untersuchung auf das Virus der Klassischen Schweinepest.

Impftermine 2010

Die Termine für die orale Immunisierung der Wildschweine im gefährdeten Bezirk des Kreises Euskirchen sind für die Frühjahrsimpfung festgelegt auf:

05.- 07. Februar 2010 und 05.- 07. März 2010.

Mit der Bewirtschaftung der Impfstellen (Köderstellen) sollte somit ab dem 01.1.2010 begonnen werden.

Das Veterinäramt informiert zur Blauzungenkrankheit

In der Allgemeinverfügung zur Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit werden Halter von Schafen und Ziegen sowie Halter von Rindern über Einzelheiten zur Durchführung der Impfung sowie Impfzeiträume informiert. Den genauen Text entnehmen Sie dem Download.

Wildschweinepest: Beschlagnahmezeiträume und Freigabetermine

  • Bei Probeanlieferung in der Sammelstelle bis Montag, 14 Uhr,
    erfolgt die Freigabe der Wildschweine bis Donnerstag, 18 Uhr.

  • Bei Probeanlieferung in der Sammelstelle bis Donnerstag, 14 Uhr,
    erfolgt die Freigabe der Wildschweine bis Montag, 18 Uhr.

Die neue Wildbrethygiene in NRW

Für Jäger in NRW gibt es Neuerungen im Lebensmittelhygienerecht. Alle Jäger, die Wild abgeben, ob in der Decke, aus der Decke an den Endverbraucher oder an den Einzelhandel, müssen sich nach dem EU-Recht richten. Was sich für die Jägerschaft ändert und was sie zu beachten hat...

Wildschweinepest: Impfauswertung

Dem beigefügten Download "Impfauswertung" können Sie entnehmen, wie viele neue Wildschweinepestfälle im Bereich Bad Münstereifeler und Flamersheimer Wald seit Oktober 2006 nachgewiesen wurden.


Lesen Sie auch hier:

Downloads:


Infoboxen

Öffnungszeiten

Lesen Sie auch hier:

Kreishaus

Rückansicht Kreishaus

Allgemeine Servicezeiten

Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Hausanschrift

Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen

Postanschrift

Kreisverwaltung Euskirchen
53877 Euskirchen

Telefon & Fax

Telefon: 02251/15-0
Telefax: 02251/15-666

Anfahrt & Öffnungszeiten

Anfahrtswege zu den einzelnen Verwaltungsgebäuden, aber auch abweichende Öffnungzeiten verschiedener Bereiche finden Sie in der Rubrik Kreishaus/Anfahrt & Öffnungszeiten.