Aktuelles aus dem Bereich Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Reisen mit Heimtieren
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine neu überarbeitete Seite mit Tipps zum Reisen mit Heimtieren auf seine Internetplattform gestellt. (http://www.bmelv.de/reisen-mit-heimtieren)Probensammlung im Kreisgebiet
Die vom Veterinäramt aufgestellten "Kühlbriefkästen" zur Sammlung von Proben (in Bad Münstereifel, Blankenheim, Schleiden und Euskirchen) werden
montags, mittwochs und freitags
jeweils zwischen 5.30 Uhr und 6.30 Uhr geleert.
Identifizierung von Equiden
Seit dem 1. Juli 2009 sind alle Pferde-, Pony- und Eselhalter verpflichtet, neugeborene Fohlen mit einem Mikrochip kennzeichnen und die Daten in einen Equidenpass eintragen zu lassen. Für ältere Einhufer (= Equiden) galt eine Übergangsfrist bis Ende 2009. Der Equidenpass kann durch die ausgebende Stelle (FN) allerdings erst nach einem Tierhalterabgleich mit der Pferdedatenbank (HIT) ausgestellt werden. Dazu müssen die Pferdehalter ihren Tierbestand bei der Tierseuchenkasse angemeldet haben. Diese in Pferdehalterkreisen nach wie vor wenig bekannte Anmeldepflicht gilt bereits seit vielen Jahren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Hoftierarzt und im Internet auf den Homepages der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), des zuständigen Ministeriums (MUNLV) und der Tierseuchenkasse NRW.
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Equidenkennzeichnung
(pdf-Datei / 83,25 KB)
Wildbrethygiene in NRW
Für Jäger in NRW gibt es Neuerungen im Lebensmittelhygienerecht. Alle Jäger, die Wild abgeben, ob in der Decke, aus der Decke an den Endverbraucher oder an den Einzelhandel, müssen sich nach dem EU-Recht richten. Was sich für die Jägerschaft ändert und was sie zu beachten hat...Tierseuchenverordnung zum Erkennung der Schweinepest bei Wildschweinen
Zur Überwachung des Wildschweinebestandes ist derzeit noch ein Monitoring erforderlich, welches mit der Tierseuchenverordnung zur Erkennung der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 22.03.2010 geregelt wurde.Registrierung und Genehmigung von Aquakulturbetrieben
Die Fischseuchenverordnung vom 24. November 2008 sieht für alle Aquakulturbetriebe, die Fische züchten, halten, hältern oder schlachten Genehmigungs- bzw. Registrierungspflichten vor! Diese Verpflichtung entfällt, wenn Fische ausschließlich nicht gewerblich zu Zierzwecken in Aquarien gehalten werden oder bei wildlebenden Fischen.
Der Genehmigungspflicht unterliegen die Betriebe, die lebende Fische oder Speisefische in größeren Mengen abgeben.
Registrierungspflichtig sind alle Aquakulturbetriebe, die Fische in kleinen Mengen ausschließlich für den menschlichen Verzehr an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen abgeben. Die Registrierungspflicht gilt auch für die Betreiber von Angelteichen.
Lesen Sie auch hier:
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Formulare, Merkblätter & Vordrucke ...
... aus dem Bereich Veterinärwesen
Downloads:
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Tierseuchen-Verordnung
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