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Rubrikillustration Bürgerservice
Karte - Euskirchen

Reisebestimmungen für Tiere

Hund und Katze

Wiedereinreise in die Bundesrepublik
Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung aus. Der ordnungsgemäß ausgefüllte Impfpass wird anerkannt.

Einfuhr im Ausland erworbener Tiere
Bei der Einfuhr im Ausland erworbener Tiere in die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gesundheitszeugnis und eine gültige Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Veterinaramt.

Exportbestimmungen für Nutztiere und Pferde

Beim Verbringen von Nutztieren und Pferden innerhalb der Europäischen Union bzw. beim Export sind die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union sowie der Drittstaaten zu beachten. In der Regel müssen die Tiere von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung begleitet sein.
Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird diese von den Tierärzten der Kreisverwaltung ausgestellt.

Die Tierärzte der Kreisverwaltung Euskirchen können die Bestimmungen für das Verbringen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU mitteilen. Die Voraussetzungen für den Export von Nutztieren und Pferden in Drittstaaten sind bei den Botschaften und den Konsulaten des jeweiligen Zielstaates zu erfragen.



Infoboxen

Ansprechpartner

Veterinärwesen

Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen

Tel.: 02251/15-253 und 15-254
Fax: 02251/15-555
 
Pferde auf der Weide

Reiten

... in der Landschaft: Informationen zu Reitwegen und Reitkennzeichen