Reisebestimmungen für Tiere
Hund und Katze
Wiedereinreise in die Bundesrepublik
Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung aus. Der ordnungsgemäß ausgefüllte Impfpass wird anerkannt.
Einfuhr im Ausland erworbener Tiere
Bei der Einfuhr im Ausland erworbener Tiere in die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gesundheitszeugnis und eine gültige Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Veterinaramt.
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Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen
(pdf-Datei / 1,19 MB)
Exportbestimmungen für Nutztiere und Pferde
Beim Verbringen von Nutztieren und Pferden innerhalb der Europäischen Union bzw. beim Export sind die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union sowie der Drittstaaten zu beachten. In der Regel müssen die Tiere von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung begleitet sein.Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird diese von den Tierärzten der Kreisverwaltung ausgestellt.
Die Tierärzte der Kreisverwaltung Euskirchen können die Bestimmungen für das Verbringen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU mitteilen. Die Voraussetzungen für den Export von Nutztieren und Pferden in Drittstaaten sind bei den Botschaften und den Konsulaten des jeweiligen Zielstaates zu erfragen.







