Wildschweinepest: Orale Immunisierung
Hinweise nach den Vorgaben der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere:
1. Allgemeines
Es handelt sich um eine durch die EU genehmigte Impfung, die zur Absicherung des Impferfolges durch die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten wissenschaftlich zu begleiten ist. Zu diesem Zweck werden spezielle Impfdaten über einen Fragebogen abgefragt.
2. Impfstoff / Immunisierungsverfahren
Es handelt sich um einen nicht krankmachenden Lebendimpfstoff, der das Immunsystem der Tiere zur Bildung von Antikörpern gegen das Schweinepestvirus veranlassen soll, wie wir es von Impfungen auch beim Menschen (z. B. Polio) kennen. Die Aufnahme mehrerer Köder schadet den Tieren nicht.
Damit nach der Impfung keine Impfvirus beherbergenden Wildschweine nach dem Strecken als Schweinepest-verseucht diagnostiziert werden, muss nach Ausgabe der Köder eine 4-tägige Jagdruhe eingehalten werden. Das Impfverfahren besteht aus einer zweimaligen Impfköderauslage im Abstand von 28 Tagen ( 4 Wochen).
3. Auslage der Köder
Die Auslage erfolgt auf vorbereiteten Kirrplätzen. Auf neuen Plätzen sollte die Ankirrung mindestens 10 Tage vorher erfolgen. Da die Köder auf Maisbasis mit entsprechenden Geruchs- und Geschmacksstoffen aufgebaut sind, darf nur mit Mais angekirrt werden. Je 100 Hektar Jagdfläche sind mindestens zwei Kirrplätze anzulegen. Die Größe der Kirrplätze sollte 200 qm nicht unterschreiten.
Zur Optimierung der Impfung der Frischlinge sind Frischlingsrechen einzurichten. Maße: 3 bis 4 m x 3 m Grundfläche, wobei die unterste Latte nicht über 40 cm angebracht werden soll. Auf eine feste Verankerung und ausreichende Höhe der Rechen bitte ich zu achten. Als Material wird Stangenholz bzw. Baulatten empfohlen. Die Errichtung dieser Frischlingsrechen ist für die Immunisierung von über 3 Monate alten Frischlingen wegen der Sozialstruktur in den Rotten unbedingt erforderlich.
Die Impfstoffköder werden tiefgefroren ausgeliefert. Nach dem Auftauen muss die Auslage zu den festgesetzten Terminen zügig erfolgen. Erneutes Einfrieren gefährdet den Impferfolg. Die Köderauslage sollte vorzugsweise in den Abendstunden, zeitnah vor dem Erscheinen des Schwarzwildes und nur an Kirrungen im Belauf erfolgen. Auslage etwa spatentief erdbedeckt mit einigen zugegebenen Maiskörnern, jeweils 20-40 Köder pro Kirrplatz, abhängig von der Rottenstärke, jedoch nicht weniger als 20 Köder. Die Kirrung sollte vor und nach der Köderauslage auf übliche Weise weitergeführt werden. Dies sichert den Erfolg nachfolgender Impfungen.
4. Nachkontrolle der Köderaufnahme
Die Bewertung des Impferfolges erfordert eine Nachkontrolle nach 5 Tagen. Bei offener Köderauslage (gefrorener Boden) sind nicht aufgenommene Köder nach 5 Tagen einzusammeln und in dafür vorgesehene Behälter an der Wildsammel- und Entsorgungsstelle in Blankenheim zu beseitigen, soweit ein Vergraben am Kirrplatz nicht möglich ist. Das Formblatt zur Auswertung der Köderaufnahme ist - so die Vorgabe der Bundesforschungsanstalt - für jeden Kirr-/Köderplatz getrennt auszufüllen. Eine entsprechende Anzahl der Vordrucke erhalten Sie mit den Impfködern.
5. Sonstiges
Bereiche von Suhlen oder Mahlbäumen sind ebenfalls als Köderauslageplätze geeignet. Nach Abschluss der Impfungen ist die Jagd zu intensivieren, wobei Ansitzjagden zu bevorzugen sind. Das Strecken von Jungtieren ist auf Grund deren bevorzugter Virusträgerschaft von besonderer Bedeutung für die Seuchenbekämpfung.
6. Impfdauer/Impftermin
Die Impftermine im Kreis Euskirchen sind mit den Impfterminen in den Kreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Daun und Rhein-Sieg-Kreis koordiniert worden. Das gesamte Bekämpfungsverfahren wird mindestens 3 Jahre andauern.
7. Zur besonderen Beachtung
Der Impfstoff ist nicht für die Immunisierung von Hausschweinen zugelassen und darf keinesfalls in Hausschweinebestände gelangen. Mit der Auslage der Köder sollten daher keine Personen betraut werden, die selbst Hausschweine halten, in Betrieben, die Schweine halten, arbeiten oder engen Kontakt zu solchen Betrieben haben. Über weitere Maßregeln, die sich aus einem gesonderten Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NW ergeben, werden wir Sie zeitnah unterrichten.
Fragen in diesem Zusammenhang mit der Impfung richten Sie bitte an die Amtstierärzte beim Veterinäramt. Meldungen über das Einbringen von erlegten Stücken in die Wildsammelstelle richten Sie bitte nur an das Sekretariat.
Downloads:
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Schweinepest: Begleitschein für Untersuchung
(pdf-Datei / 35,42 KB)





