Tierkörperbeseitigung
Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse müssen nach den Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsgesetzes unschädlich beseitigt werden. Die Tierkörperbeseitigung ist auch eine Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung.
Die Abholung von Tierkörpern regelt SARIA Bio-Industries GmbH & Co in Lünen, Telefon: 02306/92709-21.
Hinweis: Die Abholung von landwirtschaftlichen Nutztieren ist zukünftig kostenpflichtig.
Die Abholung von Tierkörpern regelt SARIA Bio-Industries GmbH & Co in Lünen, Telefon: 02306/92709-21.
Hinweis: Die Abholung von landwirtschaftlichen Nutztieren ist zukünftig kostenpflichtig.



