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Rubrikillustration Bürgerservice
Karte - Euskirchen

Tierkörperbeseitigung

Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse müssen nach den Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsgesetzes unschädlich beseitigt werden. Die Tierkörperbeseitigung ist auch eine Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung.

Die Abholung von Tierkörpern regelt SARIA Bio-Industries GmbH & Co in Lünen, Telefon: 02306/92709-21.

Hinweis: Die Abholung von landwirtschaftlichen Nutztieren ist zukünftig kostenpflichtig.



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