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Rubrikillustration Bürgerservice
Karte - Euskirchen

Wehr- und Zivildienst

Wehrdienst, Zivildienst

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht kein Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst vor. Nur derjenige, der als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt ist, kann Zivildienst leisten. Einzelheiten des Anerkennungsverfahrens sind im Kriegsdienstverweigerungsgesetz geregelt.

Zuständig für den Zivildienst ist das Bundesamt für den Zivildienst.

Postanschrift: 50964 Köln

Besucheranschrift:
Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Köln-Zollstock
Tel.: 0221/3673-0
Fax: 0221/3673-4661, 4662

Service-Team: 0221/3673-4060, -4070

Unabkömmlichstellung ''Vom Wehrdienst''

Durch die Einberufung von Mitarbeitern zum Wehr- bzw. Zivildienst können Arbeitgebern erhebliche Probleme entstehen. Soweit ein Mitarbeiter unentbehrlich ist, kann die Kreisverwaltung unter gewissen Voraussetzungen diesen Mitarbeiter für einen begrenzten Zeitraum beim Kreiswehrersatzamt oder beim Bundesamt für Zivildienst für eine Unabkömmlichstellung vorschlagen.

Den erforderlichen Antragsvordruck und das dazugehörige Merkblatt finden Sie am Ende dieser Seite unter Downloads.




Infoboxen

Zivildienststellen...

beim Rettungsdienst Kreis Euskirchen

folgen Sie dem Link für weitere Informationen zu einem Zivildienstplatz im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen.

Ansprechpartner

Herr Hahn
Telefon: 02251/15-227
Telefax: 02251/970603
Zimmer: C044
E-Mail: joerg.hahn@kreis-euskirchen.de

an den Schulen des Kreises

Einsatz wahlweise an den Förderschulen: St.-Nikolaus-Schule in Kall oder Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen
Aufgabenbereich: Betreuung und Pflege der Kinder, Unterstützung im Hausmeisterdienst.

Ansprechpartner

Frau Schaefer-Gröb
Telefon: 02251/15-325
Telefax: 02251/15-378
E-Mail: stefanie.schaefer-groeb.@kreis-euskirchen.de

Auskunft Schulen

oder wenden Sie sich unmittelbar an die jeweilige Schule...