Recht & Sicherheit
Wo dürfen Radfahrer fahren?
Fahrräder sind Fahrzeuge. Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn. Überall, wo nicht so schnell gefahren wird oder nur wenige Autos unterwegs sind, ist das kein Problem.
Viele Einbahnstraßen sind in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben. Zu erkennen ist das am Zusatzschild "Radfahrer frei". Am anderen Ende der Einbahnstraße können die Autofahrer am Zusatzschild "Radverkehr in beide Richtungen" erkennen, dass mit entgegen kommenden Radfahrern zu rechnen ist.
Fahrstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn sind Schutzstreifen. Sie dürfen im Ausnahmefall auch von Autos befahren werden.
Gehwege sind für Radfahrer tabu.
Ausnahme: Kinder dürfen auf dem Gehweg fahren, bis sie 10 Jahre alt sind. Kinder unter 8 Jahren müssen sogar auf dem Gehweg fahren.
Aber Vorsicht: Beim Überqueren der Fahrbahn müssen sie immer absteigen und die Autos vorlassen.
Gehwege mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" dürfen auch von erwachsenen Radfahrern benutzt werden. Wer möchte, kann aber auch auf der Fahrbahn fahren.
Radwege oder gemeinsame Rad- und Gehwege müssen von Radfahrern benutzt werden, wenn ein blaues Schild "Radweg" oder "gemeinsamer Rad- und Gehweg" angebracht ist. Radwege ohne das blaue Schild dürfen Radfahrer benutzen, müssen es aber nicht.
Radwege liegen in Fahrtrichtung rechts und dürfen nur in dieser Richtung benutzt werden. Ausnahme: wenn auch für die Gegenrichtung ein blaues Radwegeschild aufgestellt ist, kann der Weg in beide Richtungen befahren werden. Als Hinweis wird das Radwegeschild dann meist durch ein weißes Schild mit zwei Pfeilen ergänzt.
Radfahrer dürfen auch die meisten land- und forstwirtschaftlichen Wege benutzen. Zu erkennen ist das am "Radverkehr frei"-Schild unter dem "Einfahrt verboten - Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei".
Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden!
Vorfahrtsregelungen
Für Radfahrer auf der Fahrbahn gelten die gleichen Vorfahrtsregeln wie für andere Fahrzeuge.
Vorfahrt vor Rechts- & Linksabbiegern:
Geradeaus fahrende Radfahrer haben immer Vorrang vor Abbiegern von der selben (übergeordneten) Straße. Den Vorrang vor der untergeordneten Straße regelt eine entsprechende Beschilderung. Die Furtmarkierung (rote Farbfläche) dient hier der optischen Unterstützung.
Zebrastreifen sind für Fußgänger gemacht. Der Radverkehr hat keine Vorfahrt. Radfahrer müssen absteigen und schieben, wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen. Wenn eine rot markierte Fahrradfurt neben dem Zebrastreifen liegt, hat der Radverkehr Vorfahrt.
Beim Überqueren von Hauptstraßen helfen oft Verkehrsinseln, im Fachjargon Fahrbahnteiler genannt. Die Straßen kann in zwei Zügen überquert werden. Radfahrer müssen hier die Vorfahrt achten.







