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Rubrikillustration Umwelt
Karte - Euskirchen

Begleitschein

Begleitscheine sind für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen erforderlich. Jedes Mal, wenn Sie solche Abfälle zur Entsorgungsanlage bringen, benötigen Sie einen Begleitschein.

Auf dem Formular werden der Abfallerzeuger, der Transporteur und der Entsorger eingetragen und müssen unterschreiben. Außerdem muss die Entsorgungsnachweis-Nummer eingetragen werden. Der Begleitschein gilt als Beleg, dass die Entsorgung tatsächlich durchgeführt wurde.

Erzeuger, Transporteur und Entsorger erhalten jeweils eine Kopie. Heften Sie Ihre Ausfertigungen von Begleitscheinen ab. Begleitscheine sollten Sie mindestens drei Jahre lang aufbewahren.

Wenn Ihre Abfallmengen nur gering sind, können Sie die Abfälle über einen sogenannten "Sammelentsorgungsnachweis" ihres Transporteuers entsorgen. In diesem Fall führt der Transporteur auch den Begleitschein. Sie erhalten als Beleg einen Übernahmeschein oder ggf. auch einen Wiegebeleg oder Lieferschein. Achten Sie darauf, dass auf Ihrem Beleg die Nummer des Sammelentsorgungsnachweises eingetragen ist.

Ab dem 1. April 2010 sind Begleitscheine elektronisch zu führen. Das Verfahren bleibt gleich. Statt des Papierformulars wird eine Datei verwendet. Diese muss auch elektronisch (mit einer Signaturkarte) unterschrieben werden. Erzeuger und Beförderer können bis Anfang 2011 noch auf die elektronische Signatur verzichten, aber nicht auf die elektronische Form. Mehr dazu hier:




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