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Rubrikillustration Umwelt
Karte - Euskirchen

Erzeuger- und Beförderernummer

Alle gewerblichen Betriebe sollten eine Erzeugernummer haben. Wer Abfälle transportiert, benötigt zusätzlich eine Beförderernummer. Beide werden vom Kreis Euskirchen vergeben.

Ezeugernummer - was ist das?

Als Gewerbetreibender brauchen Sie die Erzeugernummer bei der Nachweisführung über gefährliche Abfälle - z.B. für Entsorgungsnachweise oder Begleitscheine.

Die Erzeugernummer gilt für alle Abfälle, die in Ihrem Betrieb anfallen. Sie können sie also sowohl z.B. für die Entsorgung von Rückständen aus einem Ölabscheider als auch für die Entsorgung von Asbestplatten oder Lösemitteln verwenden. Die Nummer gilt zeitlich unbegrenzt. Bei Umzug oder wesentlicher Änderung des Betriebs kann allerdings eine neue Nummer erforderlich sein.

Im Kreis Euskirchen beginnen die Erzeugernummern mit E366. Sie haben insgesamt 9 Stellen. Seit April 2010 gibt es für das elektronische Nachweisverfahren eine zehnte Stelle, die sogenannte Prüfziffer. Sie kann aber aus den ersten neun Stellen ermittelt werden. Deshalb können Sie ohne weiteres Ihre neunstellige Nummer weiter verwenden.

Falls Sie mehrere Betriebsstätten auf verschiedenen Grundstücken führen, müssen Sie für jedes Grundstück eine Erzeugernummer beantragen. Auch für rechtlich eigenständige Betriebe auf dem gleichen Grundstück sind gesonderte Nummern zu verwenden.

Die Zuteilung der Abfallerzeugernummer ist keine Genehmigung! Wenn Sie Ihr Betriebsgrundstück neu einrichten oder anders nutzen wollen als bisher, brauchen Sie eine baurechtliche oder eventuell eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Beförderernummer - was ist das?

Die Beförderernummer brauchen Sie, wenn Sie gewerblich Abfälle transportieren. Sie wird bei auf Begleitscheinen und Übernahmescheinen eingetragen. Wenn Sie Abfälle von mehreren Betrieben sammeln und gemeinsam transportieren, handelt es sich um eine Sammelentsorgung. In diesem Fall wird die Beförderernummer auch für den Entsorgungnachweis benötigt.

Im Kreis Euskirchen beginnen die Beförderernummern mit E366. Sie hat insgesamt 9 Stellen. Seit April 2010 gibt es für das elektronische Nachweisverfahren eine zehnte Stelle, die sogenannte Prüfziffer.

Die Zuteilung der Beförderernummer ist keine Genehmigung! Wenn Sie gewerblich Abfälle transportieren wollen, brauchen Sie eine Transportgenehmigung.

Erzeuger- oder Beförderernummer beantragen

Beide Nummern beinhalten keine Genehmigung und dienen nur der eindeutigen Identifikation Ihres Unternehmens im Nachweisverfahren.

Seit November 2010 wird für die Erteilung der Nummer eine Gebühr von 50 Euro erhoben. Die Gebühr wird nach Zuteilung der Nummer per Gebührenbescheid eingefordert. Im Gebührenbescheid finden Sie die Kontonummer und das Kassenzeichen, dass bei der Überweisung abgegeben werden muss.

Die Nummer kann mit dem unten zum Herunterladen bereitgestellten Formular beantragt werden.

Das ausgefüllte Formular können Sie an den Kreis faxen:

Fax  0 22 51 / 15 - 391.

Oder Sie schicken es per Post an den

Kreis Euskirchen
Abt. 60
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen

 

Prüfziffer für das elektronische Nachweisverfahren

Für das elektronische Nachweisverfahren kommt zu den neunstelligen Nummern eine zehnte Ziffer, die sogenannte Prüfziffer, hinzu. Sie kann aus den ersten neun Stellen berechnet werden. Deshalb können Sie in den meisten Fällen Ihre neunstellige Nummer einfach weiter verwenden.

Nur wenn Sie selbst elektronische Begleitscheine oder Entsorgungsnachweise erstellen, brauchen Sie die Prüfziffer. Falls Sie eine Software dafür erwerben, kann diese die Prüfziffer aus den ersten 9 Stellen berechnen. In der Regel geschieht das automatisch.

Falls Sie das kostenlose Länder-eANV (www.zks-abfall.de) nutzen, müssen Sie zuerst dort über den Link Service/ Prüfziffernberechnung Ihre Prüfziffer berechnen lassen. Dafür tragen Sie die ersten 9 Stellen Ihrer Erzeuger- oder Beförderernummer im Feld "Behördliche Nummer" ein und klicken dann auf "Prüfziffer berechnen". Notieren Sie sich Ihre Prüfziffer, das Programm merkt sich die Ziffer nicht! Im Länder-eANV müssen Sie alle Nummern (auch Entsorgungsnachweis-Nummern) mit der Prüfziffer angeben. 




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