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Rubrikillustration Umwelt
Karte - Euskirchen

Maklergenehmigung

Wer gewerblich Abfälle vermittelt, braucht eine Maklergenehmigung (Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte). Dafür sind bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Handelsregisterauszuges (falls eingetragen)
  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis der Fachkunde

Außerdem müssen Sie folgende Daten angeben:

  • Umfang der Genehmigung: nur inländische/ nur grenzüberschreitende/ inländische und grenzüberschreitende Vermittlungsgeschäfte
  • gewünschte Laufzeit der Genehmigung
  • Anzahl der zu transporotierenden Abfallarten und Auflistung der Abfallarten mit Schlüsselnummern nach AVV

Diese Punkte beinflussen die Höhe der Gebühr, die für die Genehmigung fällig wird. Die Höchstgebühr beträgt 2.500 Euro. Die genaue Berechnung finden Sie im Merkblatt:




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