Altlasten
Ziel der Gefahrenabwehr ist es, von Altlasten ausgehende Gefahren festzustellen, zu bewerten und bei festgestellter Gefahr für Boden, Grundwasser oder Luft geeignete Maßnahmen zum Schutz zu veranlassen. Grundlage bilden die Vorgaben der Bundesbodenschutzverordnung. Als Folge können damit Altlastenflächen, die sich heute als ungenutzte Brachflächen darstellen, im Rahmen eines Flächenrecycling einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Insofern ist die Altlastenbewältigung in Verbindung mit dem Flächenrecycling eine wichtige Investition für die Zukunft, um unsere Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen für die folgenden Generationen zu sichern. Damit verbunden sollte die Zielrichtung eines zukunftsweisenden Bodenmanagements sein, grundsätzlich der Neunutzung ehemals belasteter Flächen den Vorrang gegenüber der Inanspruchnahme der "grünen Wiese" einzuräumen, denn nur so kann dem unverzügelten Neuflächenverbrauch Einhalt gegeben werden.



