Fördermaßnahmen im Bereich Naturschutz
Der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft sind nicht zuletzt auch als Lebensgrundlage des Menschen von besonderem Interesse.
Damit die Durchführung geeigneter Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen nicht wegen Geldmangels scheitern muss, werden vielfach öffentliche Mittel als Zuschuss bereitgestellt.
Wenn Sie sich z. B. als Bürger oder Verein zugunsten von Natur und Landschaft engagieren möchten, können Sie die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen prüfen lassen.
- Förderungen nach den "Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa 2001)"
- Art. 57 ELER: Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz
- Alleninitiative NRW "100 Alleen"
- ILEK - Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte
- Fortlaufende Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Flächen
Förderungen nach den "Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa 2001)"
Mit der Förderung wird vorrangig das Ziel einer kontinuierlichen Umsetzung der vom Kreis Euskirchen aufgestellten Landschaftspläne verfolgt.
Hierzu bezuschusst das Land NRW Maßnahmen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig sichern.
So wurden in der Vergangenheit z. B. die Ausbreitung des Riesenbärenklaus bekämpft, kranke und abgestorbene Wachholder auf den Kalktriften entfernt sowie Gehölzschnitte und sonstige Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten durchgeführt.
Der Fördersatz beträgt in diesem Programm in der Regel 40-80 %; in Ausnahmefällen bis zu 100%.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Informationen zur Förderung nach FöNa auf den Seiten der Bezirksregierung
Hier finden Sie u.a. den Vordruck für einen Förderantrag.
Art. 57 ELER: Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz
Ziel der Förderung ist die Erhaltung oder Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten und die Verhinderung einer für den Naturhaushalt schädlichen Entwicklung.
Gefördert werden einmalige investive Maßnahmen wie z. B. die Anlage eines Amphibientunnels, die Umwandlung von Acker in Grünland sowie die Auszäunung von Uferrandstreifen oder einmalige Pflegemaßnahmen wie die Neuanlage von Streuobstwiesen, Entbuschungen und Anpflanzungen sowie die Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen.
Der Fördersatz beträgt in Abhängigkeit von der Gebietskulisse 50-80 %.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Informationen zur Förderung nach ELER auf den Seiten der Bezirksregierung
Hier finden Sie u.a. den Vordruck für den Antrag.
Alleninitiative NRW "100 Alleen"
Das 100-Alleen-Programm der Landesregierung sieht die Anpflanzung von 100 Alleen in ganz Nordrhein-Westfalen vor.
Gefördert wird u. a. die Neuanlage, Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen oder die als Planung in rechtskräftigen Landschaftsplänen festgesetzt sind. Der Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegt bei 300 € je Baum (inkl. 2-jähriger Entwicklungspflege); der Fördersatz beträgt 80 %.
Im Kreis Euskirchen wurden bereits vier Alleen im Rahmen dieses Programms gefördert.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Informationen zur Förderung im Rahmen des 100-Alleen-Programms auf den Seiten der Bezirksregierung
Hier finden Sie u.a. den Vordruck für den Förderantrag.
ILEK - Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte
Das ILEK Region Kalkeifel ist eine gemeinsame Entwicklungsstrategie der Städte und Gemeinden Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim und Schleiden u. a. mit Unterstützung des Naturparks Nordeifel e.V. und besteht aus einer umfassenden Analyse der Schwächen und Stärken unserer Region.
Zentrale Handlungsfelder in der Entwicklungsstrategie sind:
- Eifeler Landtourismus / Natur- und Kulturlandschaft
z. B.: Förderung des landwirtschaftsnahen Tourismus und Schaffung zusätzlicher Einkommensfelder für die Landwirte durch Entwicklung und Vermarktung einer regionalen Wander- und Erlebnistour mit Anlaufstationen zum Landerlebnis wie Hofläden oder Betriebe mit Urlaub auf dem Bauernhof - Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Regionale Energie
z. B.: Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft, welche die traditionelle Kulturlandschaft entscheidend mitgeprägt hat durch Durchführung von Bodenordnungsverfahren - Regionale Wirtschaft, Vermarktung, Eifelhandwerk, Dorfentwicklung, Nahversorgung
z. B.: Erhaltung der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit der ländlichen Region durch Etablierung des Qualitätssiegels REGIONALMARKE EIFEL
Gemeinsam mit dem in den Kreisen Düren und Aachen beschlossenen ILEK Region Eifel-Rur wurden die Ideen mittlerweile in das Förderprogramm LEADER überführt. Derzeit erarbeiten die Akteure in der Region Förderanträge zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Regionalentwicklung. Die Förderung läuft hier bis zum Jahr 2013.
Fortlaufende Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Flächen
Diese können über das Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Euskirchen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gefördert werden.
Ziel des Vertragsnaturschutzes ist es, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft einen Beitrag zum Erhalt unserer alten Kulturlandschaften und zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu leisten.
Die angebotenen Fördermaßnahmen umfassen die naturschutzgerechte Nutzung von Äckern, die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland sowie die Pflege und Nachpflanzung von Obstbäumen alter Sorten.
Nähere Informationen finden Sie hier:





