Gehölzpflege
Informationen zu Gehölzpflege und -rückschnitt
Der Kreis Euskirchen weist darauf hin, dass es gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten ist, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Ausgenommen sind Bäume im Bereich von Waldflächen, private Gärten oder gärtnerisch genutzte Flächen sowie Kurzumtriebsplantagen.
Verstöße gegen dieses Verbot können mit einer Geldbuße geahndet werden. Sollten bei Gehölzbeseitigungen mutwillig wild lebende Tiere besonders geschützter Arten (z.B. alle heimischen Vogel- und Fledermausarten) getötet oder deren Ruhe- und Fortpflanzungsstätten zerstört werden, ist eine Straftat gegeben.
Die wichtigsten Informationen zu diesem Thema sind im nachfolgenden Infoblatt zusammengefasst.
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Infoblatt: Sperrfrist für Gehölzrückschnitt außerhalb des Waldes vom 1. März bis 30. September
(pdf-Datei / 272,02 KB)
Für die Entsorgung der Gehölze sind bei vielen Kommunen Sammelstellen eingerichtet worden. Bitte informieren sie sich hierüber bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Gehölzabfälle dürfen nicht verbrannt oder in der Landschaft abgelagert werden.
Beim Rückschnitt von Gehölzen ist ferner auf einen sach- und fachgerechten Schnitt zu achten.
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Schnittregeln
(pdf-Datei / 48,8 KB)
Veranstaltung zur Gehölzpflege im November 2011
Infoveranstaltung "Naturschutzgerechte Gehölzpflege im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Wegen, Möglichkeiten und Grenzen des Geräteeinsatzes" am 08.11.2011Hier stellen wir Ihnen die Vorträge der Infoveranstaltung "Naturschutzgerechte Gehölzpflege im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Wegen, Möglichkeiten und Grenzen des Geräteeinsatzes" am 08.11.2011 zum Herunterladen zur Verfügung:
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Impulsreferat zur Infoveranstaltung
ULB, Kreis Euskirchen
(pdf-Datei / 44,31 KB) -
"Gehölzpflege an Straßen - Naturschutzgerechter Geräteeinsatz"
Referent: Herr Bungart, Landesbetrieb Straßen NRW
(pdf-Datei / 3,61 MB)
Weitere Infos im WWW:
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Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V.
Die Broschüre zur ZTV-Baumpflege finden Sie im Bereich Publikationen im Onlineshop/Bäume und Gehölze. -
FGSV Verlag
Hier finden Sie das Merkblatt für den Straßenbetriebsdienst, Teil: Grünpflege, Ausgabe 2006 -
Umweltbundesamt - Publikationen
Hier finden Sie die Broschüre "Kleine Fließgewässer pflegen und entwickeln".



