Schutz wildlebender heimischer Tiere und Pflanzen
In Nordrhein-Westfalen ist etwa die Hälfte der vorkommenden Pflanzen- und Tierarten gefährdet. Über ein Drittel aller Arten ist mindestens stark gefährdet, nahezu 10 % sind bereits ausgestorben oder extrem selten geworden.
Zahlreiche Tierarten haben sich als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen und besiedeln Gebäude und andere Bauwerke sowie deren Umfeld, insbesondere Bauwerke, die wild lebenden Tieren einen Zugang über Spalten und Öffnungen ermöglichen oder die längere Zeit nicht mehr genutzt wurden.
Zu diesen Kulturfolgern zählen z. B. bestimmte Vogelarten wie der Haussperling, der Hausrotschwanz, die Dohle, Schwalben, Mauersegler, Turmfalke oder Schleiereule. Aber auch Fledermäuse, Hornissen und Wildbienen suchen sich ihren Lebensraum in und an Bauwerken.
Das neue Naturschutzrecht hebt den Artenschutz stärker in den Vordergrund.
Besondere Arten, aber auch einzelne Individuen werden bei Eingriffen und Bauvorhaben per Gesetz stärker berücksichtigt.
Wer sich ausführlicher mit gebäudebewohnenden Arten beschäftigen möchte, findet hier eine Linksammlung mit vielen Tipps und Informationen:


