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Rubrikillustration Wirtschaft
Karte - Euskirchen

Bildungsscheck NRW

Machen Sie, dass Sie weiterkommen!
Nutzen Sie den Bildungsscheck!

Damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, bietet das Land NRW aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds mit dem Bildungsscheck ganz konkrete Unterstützung an. Es übernimmt nicht nur 50 Prozent (max. 500 €) der finanziellen Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme, sondern stellt Ihnen auch kompetente Beraterinnen und Berater zur Seite.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden z. B. Angebote wie Sprach- und EDV-Kenntnisse, fachliche Qualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden Arbeitsplatz bezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Kurse, die der reinen Erholung dienen.

Änderungen im Bildungscheckverfahren ab dem 30. Mai 2011:

Betrieblicher Zugang:

Gefördert werden Beschäftigte in KMU (weniger als 250 Beschäftigte), die

- seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten,

- keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,

- befristet beschäftigt sind,

- als Zeitarbeitnehmer/-innen arbeiten oder

- älter als 50 Jahre sind.

Diese Personen können zudem jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Weiterhin gilt, dass zuerst ein Bildungsscheck an eine Person, die den o.g Kriterien entspricht, ausgegeben werden muss bevor eine Person ohne diese Merkmalsausprägungen einen Bildungsscheck erhalten kann. Insgesamt können bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr pro Betrieb ausgereicht werden.

Für Beschäftigte, die dem Personenkreis ohne den o.g. Merkmalsausprägungen angehören, gilt nach wie vor die bisherige Regelung. Diese können einen Bildungsscheck nur dann erhalten, wenn sie im laufenden und im vorangegangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben.

Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu fünf Bildungsschecks für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, die nicht den o.g. Gruppen angehören und die - wie bisher - im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Individueller Zugang:

Zukünftig können nun auch Beschäftigte aus Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gefördert werden (ausgenommen bleibt allerdings der öffentliche

Dienst).

Beschäftigte, die

- seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten,

- keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,

- befristet beschäftigt sind,

- als Zeitarbeitsbeschäftigte arbeiten oder

- älter als 50 sind sowie

- Berufsrückkehrende

können zukünftig jährlich einen BS im individuellen Zugang und zusätzlich einen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten.

Beschäftigte, die der o.g. Beschäftigtengruppe nicht angehören, erhalten nach wie

vor einen Bildungsscheck, wenn sie im laufenden und vorangegangenen Jahr mit

keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben. Sie können keinen weiteren Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten. Diese Regelung gilt auch für Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren), unabhängig vom Alter, Berufsausbildung und ihrem erlernten Beruf.

So geht's in der Praxis:

Sie suchen eine der autorisierten Bildungsberatungsstellen in Ihrer Nähe auf. Die Beratungsstelle informiert und berät über geeignete Angebote und händigt Ihnen den Bildungsscheck aus. Diesen lösen Sie dann bei Ihrem Bildungsträger ein und Sie lassen sich weiterbilden.

Die Kreisverwaltung Euskirchen ist autorisierte Beratungsstelle für den Bildungsscheck. Unsere Weiterbildungsexpertinnen beraten Sie gerne und entwickeln mit Ihnen Ihren Weiterbildungsverlaufsplan. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Beratungstermin. Rufen Sie uns einfach an!

 



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Ihre Beratungsstelle im Kreis Euskirchen

Ansprechpartner

Susen Wulf
Telefon: 02251/15-582
Telefax: 02251/15-581
E-Mail: bildungsberatungsstelle@kreis-euskirchen.de