Familienkarte Kreis Euskirchen
Am 17. Mai 2011 ging die Familienkarte des Kreises Euskirchen an den Start. Mit ihr erhalten Familien und Alleinerziehende aus dem Kreisgebiet mit mindestens einem minderjährigen Kind Vergünstigungen bei zahlreichen Partnerbetrieben. Bei Kindern mit Behinderung verliert die Karte ihre Gültigkeit erst zum 27. Lebensjahr.
Partnerbetriebe sind öffentliche Einrichtungen sowie private Unternehmen aus diversen Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.
Die Familienkarte kann unkompliziert und unbürokratisch per Antragsformular auf den ausliegenden Flyern oder online über die Homepage der Familienkarte beantragt werden www.familienkarte-euskirchen.de
Das Produkt "Familienkarte" ist aus dem Konsens diverser Arbeitsgruppen des Demografie-Prozesses entstanden. Mit der Familienkarte setzt der gesamte Kreis Euskirchen ein deutliches Signal für Familienfreundlichkeit.





