Aktuell
Der Immobilien-Preis-Kalkulator für den Kreis Euskirchen ist aktiv – Finanzämter und Bürger können Immobilienpreise jetzt online ermitteln
Am 12.08.2020 wurde den Finanzverwaltungen Euskirchen und Schleiden der amtliche Immobilien-Preis-Kalkulator für den Kreis Euskirchen vorgestellt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen hat die Anwendung des Immobilien-Preis-Kalkulators für gebrauchte Eigentumswohnungen sowie für gebrauchte Ein- und Zweifamilienhäuser erläutert und anhand von Beispielen veranschaulicht.
Die Kolleginnen und Kollegen der Grundstücksstellen der beiden Finanzämter werden künftig das neue Tool anwenden, um Immobilienpreise für steuerliche Zwecke schnell und einfach zu berechnen.
Jeder kann über das Online-System BORISplus.NRW die amtlichen Immobilienrichtwerte einsehen und mit einem Klick auf das rote Taschenrechnersymbol den Immobilienpreis seiner eigenen Immobilie kostenfrei berechnen. Auch der Grundstücksmarktbericht für den Kreis Euskirchen steht dort kostenfrei zur Verfügung. Die amtlichen Daten des Kreisgutachterausschusses sorgen somit für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt.
www.boris.nrw.de
Allgemeine Informationen
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (BBauG) von 1960 eingerichtet worden. Sie bestehen heute in den kreisfreien Städten, den Kreisen und den großen kreisangehörigen Städten.
Für die Arbeit der Gutachterausschüsse sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NW) maßgeblich.
Aufgaben
Aufgaben und Dienstleistungen des Gutachterausschuss
Die Gutachterausschüsse sind Einrichtungen des Landes. Sie sind unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Kollegialgremien. Die Mitglieder der Gutachterausschüsse werden von den Bezirksregierungen jeweils für die Dauer von 5 Jahren bestellt.
Die Tätigkeit im Gutachterausschuss ist ehrenamtlich. Die im Gutachterausschuss tätigen ehrenamtlichen Gutachter sind überwiegend Sachverständige aus den Fachgebieten Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft sowie Vermessungs- und Liegenschaftswesen.
Der örtliche Gutachterausschuss hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
Ermittlung von Bodenrichtwerten
Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
(u.a. Vergleichswert für bebaute u. unbebaute Grundstücke, Liegenschaftszinssätze, Bodenpreisindexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Sachwertfaktoren (Marktanpassungsfaktoren)
Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken
Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten und Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen
Der Gutachterausschuss bedient sich zur Durchführung und Vorbereitung seiner Tätigkeit einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist bei der Kreisverwaltung Euskirchen, 53879 Euskirchen, Jülicher Ring 32, – I. OG. Zimmer A 109 u. A 110 (Abteilung 62; Geoinformation, Vermessung und Kataster) eingerichtet.
Aufgaben der Geschäftsstelle
Eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung. Diese bildet die Datenbasis für die meisten weiteren Aufgaben.
Notare und andere Stellen sind nach § 195 BauGB verpflichtet, Abschriften beurkundeter Kaufverträge und sonstige den Bodenmarkt betreffende Unterlagen den Gutachterausschüssen zu übersenden. Die Verträge werden durch die Geschäftsstelle nach Weisung des Gutachterausschusses ausgewertet.
Die Kaufpreissammlung wird um notwendige beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten ergänzt, so dass der Gutachterausschuss einen bestmöglichen Einblick in den Grundstücksmarkt erhält. Die so erlangten Daten dienen sowohl als Grundlage bei der Ermittlung von Grundstückswerten als auch zur Ableitung von Grundlagendaten entsprechend den §§ 9 bis 14 der Immobilienwertermittlungsverordnung.
Weitere Aufgaben sind:
Vorbereitung der Wertermittlungen
Beobachtung und Analyse des Grundstücksmarktes
Vorbereitung der Bodenrichtwertermittlung
Ableitung und Fortschreibung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten aus der Kaufpreissammlung, wie Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinsen und Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke
(§§ 9 - 14 ImmoWertV), sowie der Richtwertzonen.
Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte und ausgewertete Daten aus der Kaufpreissammlung
Die Ableitung dieser erforderlichen marktkonformen Daten hat für andere mit der Grundstückswertermittlung befasste Stellen, insbesondere freie Sachverständige, Wirtschafts- und Geldinstitute hohe Bedeutung.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen sowohl der Inhalt der Kaufverträge als auch sämtliche sonstigen personenbezogenen Daten der Kaufpreissammlung grundsätzlich dem Datenschutz. Die Kaufpreissammlung und weitere Datensammlungen dürfen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erteilt, sofern der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. In anonymisierter Form können Auswertungen und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung auch ohne Darlegung eines berechtigten Interesses abgegeben werden.
Produkte
Grundstücksmarktbericht
Die Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse ist, Markttransparenz herzustellen. Die Produkte zur Schaffung dieser Markttransparenz sind zum einen die Bodenrichtwertkarte, die über die Grundstückswerte von typisierten Grundstücken in bestimmten Lagen informiert.
Mit dem Grundstücksmarktbericht gibt der Gutachterausschuss Informationen über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt.
Bodenrichtwerte
Die landesweiten Bodenrichtwerte finden Sie über das Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und das Geodatenzentrum des Landesvermesungamtes NRW:
Gewerbemieten
Die Geschäftsstelles des Gutachterausschusses hat im Rahmen ihres wesentlichen Aufgabenbereiches neben der Führung der Kaufpreiskarte auch gewerbliche Mieten gesammelt und ausgewertet.
Das Datenmaterial welches auf einigen Hundert tatsächlich gezahleten Mieten beruht wurde analysiert und anonymisiert. Da kreisweit kein gewerblicher Mietspiegel existiert, sollen diese Erkenntnisse eine Orientierungshilfe zur Ableitung der marktüblichen angemessenen Kaltmiete darstellen.
Die Anlage Gewerbliche Mieten befindet sich seit 2017 jeweils im Anschluß an dem Grundstücksmarktbericht und kann unter der Adresse www.boris.nrw.de heruntergeladen werden.
Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erteilt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken.
Zur Antragstellung reicht ein formloser und unterschriebener Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein o.ä. bei.
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit dem Gebührentarif zur Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW (VermWertGebO).
Gebühren
Auszug aus der VermWertKostO NRW
5 Amtliche Grundstückswertermittlung
Nach diesen Tarifstellen sind die nach dem BauGB und der GAVO NRW beschriebenen Aufgaben der Gutachterausschüsse und ihrer Geschäftsstellen - mit Ausnahme der Sachverständigenleistungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) - abzurechnen.
5.1 Gutachten
Die Gebühren für Gutachten gemäß der Gutachterausschussverordnung NRW vom 23. März 2004 (GV. NRW. S. 146) in der jeweils geltenden Fassung sind aus der Summe der Gebührenanteile nach den Tarifstellen 5.1.1 und 5.1.2 abzurechnen. Diese Gebührenregelungen gelten nicht für Gutachten, die nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776) in der jeweils geltenden Fassung vergütet werden.
5.1.1
Der Grundaufwand ist in Abhängigkeit von dem im Gutachten abschließend ermittelten Wert des begutachteten Objekts, bei Miet- und Pachtwerten vom zwölffachen des jährlichen Miet- oder Pachtwertes zu bestimmen:
a) Wert bis einschließlich 1 Million Euro
Gebühr: 0,2 Prozent vom Wert zuzüglich 1 250 Euro,
b) Wert über 1 Million Euro bis einschließlich 10 Millionen Euro
Gebühr: 0,1 Prozent vom Wert zuzüglich 2 250 Euro,
c) Wert über 10 Millionen bis einschließlich 100 Millionen Euro
Gebühr: 0,05 Prozent vom Wert zuzüglich 7 250 Euro,
d) Wert über 100 Millionen Euro
Gebühr: 0,01 Prozent vom Wert zuzüglich 47 250 Euro.
5.1.2
Mehr- oder Minderaufwand ist gemäß den Nummern 5.1.2.1 und 5.1.2.2 zu berücksichtigen.
5.1.2.1
Führen
a) gesondert erstellte Unterlagen oder umfangreiche Aufmaße beziehungsweise Recherchen,
b) besondere wertrelevante öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Gegebenheiten (zum Beispiel Denkmalschutz, sozialer Wohnungsbau, Mietrecht, Erbbaurecht, Nießbrauch, Wohnungsrecht),
c) aufwändig zu ermittelnde und wertmäßig zu berücksichtigende Baumängel oder -schäden, Instandhaltungsrückstände oder Abbruchkosten,
d) weitere Wertermittlungsstichtage oder
e) sonstige Erschwernisse bei der Ermittlung wertrelevanter Eigenschaften
zu einem erhöhten Aufwand, ist für den Mehraufwand die insgesamt benötigte Zeit zu ermitteln und im Kostenbescheid zu erläutern. Die dementsprechende Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7 ist als Gebührenzuschlag zu berücksichtigen; dieser darf jedoch maximal 4.000 Euro betragen.
5.1.2.2
Soweit Leistungen in mehreren Gutachten genutzt werden, ist der dadurch entstandene Minderaufwand anhand der Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7 zu bemessen. Diese Bemessung ist im Kostenbescheid zu erläutern. Wird auf Leistungen eines bereits abgeschlossenen Gutachtens zurückgegriffen, ist der Minderaufwand nur für das aktuelle Gutachten als Ermäßigung anzurechnen. Werden die Leistungen gleichzeitig für mehrere Gutachten erbracht, ist der Minderaufwand auf alle Gutachten zu gleichen Teilen als Ermäßigung anzurechnen. Der Minderaufwand darf jedoch je Gutachten maximal 50 Prozent der jeweiligen Gebühr nach Nummer 5.1.1 betragen.
5.1.3
Für Obergutachten des Oberen Gutachterausschusses
Gebühr: 150 Prozent der Gebühren nach den Nummern 5.1.1 und 5.1.2
5.1.4
Mehrausfertigungen des Gutachtens oder Obergutachtens, gegebenenfalls einschließlich einer amtlichen Beglaubigung:
a) eine Mehrausfertigung für den Eigentümer des begutachteten Objektes
Gebühr: keine,
b) bis zu drei beantragte Mehrausfertigungen
Gebühr: keine,
c) jede weitere beantragte Mehrausfertigung
Gebühr: 30 Euro.
5.2 Besondere Bodenrichtwerte
Ermittlung besonderer Bodenrichtwerte gemäß § 196 Absatz 1 Satz 6 und 7 des Baugesetzbuchs
a) in der Sitzung des Gutachterausschusses zur jährlichen Festlegung der Bodenrichtwerte
Gebühr: keine,
b) durch separate Antragsbearbeitung außerhalb dieser Sitzung
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7.
5.3 Dokumente und Daten
5.3.1
Bereitstellung über automatisierte Abrufverfahren
Gebühr: keine
5.3.2
Bereitstellung durch Personal
5.3.2.1
Auskunft aus der Kaufpreissammlung, je Antrag für
a) bis zu 50 nicht anonymisierte Kauffälle
Gebühr: 140 Euro,
b) jeden weiteren nicht anonymisierten Kauffall
Gebühr: 10 Euro,
c) anonymisierte Kauffälle
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7.
5.3.2.2
Sonstige Dokumente und Daten
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7
§ 2 Absatz 7
(7) Soweit eine Zeitgebühr anzuwenden ist, sind 23 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde zu erheben. Dabei ist von dem durchschnittlichen Zeitverbrauch des eingesetzten Personals auszugehen, der unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft für die beantragte Leistung benötigt wird. Die Zeitgebühr ist anzuwenden
1. für gebührenpflichtige Amtshandlungen (einschließlich Mehrausfertigungen), für die keine Tarifstelle vorliegt,
2. soweit eine Gebührenregelung dies erfordert und
3. für Auskünfte gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524) in der jeweils geltenden Fassung, soweit sie mehr als eine halbe Arbeitsstunde benötigen.
Bei der Zeitgebühr nach Satz 3 Nummer 1 sind Auslagen abweichend von Absatz 1 abzurechnen und zudem kann die Gebühr auf der Grundlage des nach Erfahrungssätzen geschätzten Zeitaufwandes in einer Vereinbarung mit dem Kostenschuldner pauschal festgesetzt werden, wenn die Zeitgebühr 3.000 Euro übersteigen würde.
BORISplus.NRW
BORISplus.NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen
Mit der neuen Version 3.0 bietet das Internetportal eine ganz neue Kartenansicht, eine verbesserte Navigation und eine Markierung der Flächen der Bodenrichtwertzonen. Diese Version realisiert auch die OPEN-DATA des Landes NRW und stellt erstmalig die vollständigen Produkte der Gutachterausschüsse in NRW kostenlos zum Download im Internet bereit. Damit soll der gesetzlich Auftrag zur Schaffung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt noch besser erfüllt werden.
Es enthält derzeit:
Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen
Bodenwertübersichten zur Information über das Preisniveau auf dem Bodenmarkt
Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse in NRW
Immobilienrichtwerte - erstmalig online für einige Städte verfügbar (georeferenzierte, durchschnittliche Lagewerte für Immobilien) mit ihren beschreibenden Merkmalen
Immobilienpreiswertübersicht - dient zum Vergleich des Preisniveaus verschiedener Regionen
Allgemeine Preisauskunft zu Häusern (Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Freistehende Einfamilienhäuser) und Eigentumswohnungen.
Alle Adressen der Gutachterausschüsse in NRW sowie weiterführende Links
Verlinkungen zu den Webseiten aller Gutachterausschüsse in NRW
Bei den Bodenrichtwerten können die beschreibenden Merkmale kostenfrei (ohne Registrierung) abgerufen werden. Bei Bedarf kann ein kostenloser Ausdruck in Form eines .pdf-Dokumentes erzeugt werden.
Die Grundstücksmarktberichte sind ebenfalls kostenfrei und enthalten allgemeine Informationen, Daten über den Grundstücksmarkt und die nach § 193 (3) BauGB zu ermittelnden "sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten".
Die Allgemeine Preisauskunft richtet sich an jedermann und erlaubt die Abfrage von Informationen aus einer Kauffalldatenbank. Anhand einiger einfacher Kriterien zur Ermittlung eines mittleren Preisniveaus für ausgewählte Gebäudetypen wird eine Auswahl getroffen. Analog zu den Bodenrichtwerten ist die Grundinformation kostenfrei.
Service
Mitglieder des Gutachterausschusses
Der derzeit bestellte Gutachterausschuss für Grundstückswerte setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Vorsitzendes Mitglied:
Rang, Robert
stellvertretende Vorsitzende Mitglieder:
Pützer, Bernd
Zavelberg, Bianca
Steins, Hans Martin
stellvertretendes Vorsitzendes Mitglied und ehrenamtlicher Gutachter:
Diefenbach, Frank
ehrenamtliche Gutachter (alphabetische Sortierung):
Blaeser, Markus
Briem-Grooten, Cornelia
Daniels, Thomas
Dürholt, Peter M.
Göbbels, Christian
Keischgens, Josef
Kreissl, Kurt
Müller, Reinhold
Otten, Wilhelm
Sampels, Peter
Schick, Wolfgang
Schmiedel, Georg
ehrenamtliche Gutachter Finanzamt:
Schmitz, Franz-Peter Finanzamt Euskirchen
Ungermann, Heike Finanzamt Schleiden
Benachbarte Gutachterausschüsse
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Städteregion Aachen
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel. (0241) 5198-2555
Fax (0241) 5198-2291
gutachterausschussstaedteregion-aachende
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Düren (ohne Stadt Düren)
Bismarckstraße 16
52351 Düren
Tel. (02421) 22-2560 oder 22-2561
Fax (02421) 22-2028
gutachterausschusskreis-duerende
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel. (02271) 83-16213
Fax (02271) 83-26210
gutachterausschussrhein-erft-kreisde
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel. (02241) 13-2812 (Vorsitzender) oder 13-2794 (Geschäftsstelle)
Fax (02241) 13-2437
gutachterausschussrhein-sieg-kreisde
Rheinland-Pfalz:
weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.gutachterausschuesse.rlp.de
Kreis Ahrweiler: Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück
Am Wasserturm 5a
56727 Mayen
Tel. (02651) 9582-243
Fax (02651) 9582-400
vermka-oehvermkv.rlpde
Kreis Vulkaneifel u. Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel
Eifelkreis Bitburg - (Zweigstelle) Prüm:
Berliner Str. 2
54550 Daun
Tel. (06531) 5017-0
Fax (06531) 5017-140
vermka-wemvermkv.rlpde
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel (Geschäftsstelle)
Im Viertheil 24
54470 Bernkastel-Kues
Tel. (06531) 5017-0
Fax (06531) 5017-140
vermka-wemvermkv.rlpde
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006)
Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO)
Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie - SW-RL)
Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (Ertragswertrichtlinie - EW-RL)
Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie - VW-RL)
Kontakt
Kontakt
Ort
Herr Robert Rang
Abteilungsleitung
Raum A118
Kreishaus Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Postanschrift
Barrierefreier Zugang
Behindertengerechte Zugänge: Tiefgarage Trakt A (hierüber können die Trakte A + C barrierefrei erreicht werden; gleichzeitig einziger barrierefreier Zugang bei Samstagsöffnung); Kreishausanbau Trakt C (hierüber können die Trakte C + A barrierefrei erreicht werden); behindertengerechter Zugang zu Abt. Gesundheit/Trakt B (keine barrierefreie Verbindung zu übrigen Trakten)
Stadtbuslinie 872 Rtg. Nordstadt, Haltestelle: Kreishaus/DRK
Kontakt
Ort
Frau Bianca Zavelberg
Raum A108
Kreishaus Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Postanschrift
Barrierefreier Zugang
Behindertengerechte Zugänge: Tiefgarage Trakt A (hierüber können die Trakte A + C barrierefrei erreicht werden; gleichzeitig einziger barrierefreier Zugang bei Samstagsöffnung); Kreishausanbau Trakt C (hierüber können die Trakte C + A barrierefrei erreicht werden); behindertengerechter Zugang zu Abt. Gesundheit/Trakt B (keine barrierefreie Verbindung zu übrigen Trakten)
Stadtbuslinie 872 Rtg. Nordstadt, Haltestelle: Kreishaus/DRK
Kontakt
Ort
Frau Christel Jonas
Raum A109
Kreishaus Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Postanschrift
Barrierefreier Zugang
Behindertengerechte Zugänge: Tiefgarage Trakt A (hierüber können die Trakte A + C barrierefrei erreicht werden; gleichzeitig einziger barrierefreier Zugang bei Samstagsöffnung); Kreishausanbau Trakt C (hierüber können die Trakte C + A barrierefrei erreicht werden); behindertengerechter Zugang zu Abt. Gesundheit/Trakt B (keine barrierefreie Verbindung zu übrigen Trakten)
Stadtbuslinie 872 Rtg. Nordstadt, Haltestelle: Kreishaus/DRK
Kontakt
Ort
Herr Stephan Pauls
Raum A110
Kreishaus Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Postanschrift
Barrierefreier Zugang
Behindertengerechte Zugänge: Tiefgarage Trakt A (hierüber können die Trakte A + C barrierefrei erreicht werden; gleichzeitig einziger barrierefreier Zugang bei Samstagsöffnung); Kreishausanbau Trakt C (hierüber können die Trakte C + A barrierefrei erreicht werden); behindertengerechter Zugang zu Abt. Gesundheit/Trakt B (keine barrierefreie Verbindung zu übrigen Trakten)
Stadtbuslinie 872 Rtg. Nordstadt, Haltestelle: Kreishaus/DRK