Aktuelle Informationen zur BAföG-Förderung im Hinblick auf die COVID 19 Pandemie finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung.
BAföG-Förderung und COVID 19 Pandemie
Zum Bundesministerium für Bildung und Forschung
Wo wird der Antrag gestellt?
Von Ausnahmefällen abgesehen ist die BAföG-Stelle zuständig, in deren Bezirk sich der Wohnort der Eltern befindet.
Wenn Ihre Eltern im Kreis Euskirchen wohnen und Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich mit den Sachbearbeiterinnen der BAföG-Stelle in Verbindung.
Die zuständige BAföG-Stelle für
Azubis an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
alle anderen Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Wer erhält Leistungen nach dem BAföG?
Für den Schulbesuch stehen Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Wie hoch ist die Förderung?
Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der Art der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Gymnasium, Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend).
Nähere Informationen über die Höhe der aktuellen Pauschalbeträge erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Welches Einkommen wird angerechnet?
Detaillierte Informationen welches Einkommen auf den Bedarfssatz angerechnet wird erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
In Ausnahmefällen kommt gegebenenfalls eine elternunabhängige Förderung in Betracht.
Nähere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Antragsformulare zum Schüler-BAföG
Für die Beantragung des Schüler-BAföG benötigen Sie folgende Formulare des Bundesministeriums:
- Formblatt 1
- Anlage 1 zu Formblatt 1
- Formblatt 2
- Formblatt 3:
jeweils für beide Elternteile für das vorletzte
Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes
ausgefüllt.
Diese Formulare finden Sie auf der angegebenen Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Weiterhin werden folgende zusätzliche Unterlagen von Ihnen benötigt:
- Zusatzerklärung zu Formblatt 1
(verwenden Sie bitte hier das beigefügte Formblatt im unten
angegebenen Downloadbereich Schulen)
- Nachweis Ihrer Bank-/Sparguthaben
(zum Beispiel Finanzstatus, Onlinebanking-Ausdruck) oder
alternativ eine kurze, schriftliche Erklärung, dass Sie kein
Bankkonto besitzen
- alle Einkommensnachweise der Eltern für das vorletzte
Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes
(zum Beispiel Einkommensteuerbescheid, Gehaltsnachweis
Dezember, ALG I oder II-Bescheide, Rentenbescheide etc.)
Bitte füllen Sie alle Formblätter vollständig aus! Nicht zutreffende Positionen streichen Sie bitte durch!
Weiterhin benötigen Sie die im Download Schulen bereitgestellte Zusatzerkärung zum Formblatt 1
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Weitere Infos auf folgenden Homepages:
Ansprechpartner BAföG Kreis Euskirchen
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der BAföG-Stelle zur Verfügung
Manuela Lorbach |
0 22 51/15 973 |
manuela.lorbachkreis-euskirchende | |
Susen Keuer |
0 22 51/15 13 35 |
susen.keuerkreis-euskirchende | |
Tünde Wiebe |
0 22 51/15 269 |
tuende.wiebekreis-euskirchende |