HINWEIS: Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage kann es derzeit zu Änderungen im Verfahrensablauf (z.B. keine persönlichen Termine, negative Schnelltests, Maskenpflicht) und in der Erreichbarkeit (z.B. Notbetrieb, Schließung für Publikumsverkehr) der Kreisverwaltung Euskirchen und den entsprechenden Nebenstellen kommen.
Informieren Sie sich bitte immer vorab auf der Startseite oder der Facebook-Seite (Öffnet in einem neuen Tab) des Kreises Euskirchen.
Seit dem 01.01.2008 gehört es zu den Aufgaben des Kreises Euskirchen festzustellen, ob eine Behinderung im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat (GdB). Dieser Vorgang heißt Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht.
Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht umfasst die Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung sowie auf Änderung des Grades der Behinderung.
Die Mitarbeiter sind während der Servicezeiten und nach Terminvereinbarung für Sie erreichbar. Die Büros sind über den Eingang des Gebäudeteils C barrierefrei erreichbar.
Die Verlängerung der Schwerbehindertenausweise kann weiterhin bei den Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen erfolgen.
- Antrag Schwerbehindertenausweises + Antrag auf Feststellung einer BehinderungPDF-Datei407,22 kB
- Antrag auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder Neuausstellung des SchwerbehindertenausweisesPDF-Datei33,89 kB
- zur Online-Version des Schwerbehindertenantrags der Bezirksregierung Münster (Öffnet in einem neuen Tab)