Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ausführlicher Antrag, aus dem Zweck und Häufigkeit der Fahrten auf öffentlichen Straßen hervorgehen
- Dauer der Befristung der Ausnahmegenehmigung wählen und im Antrag vermerken
3 Jahre (Gebühr: 175,00 €)
6 Jahre (Gebühr: 250,00 €) - Gutachten gemäß § 21 bzw. § 18 (5) StVZO (häufig neben Datenblatt ein ausführliches Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO) oder Kopie der alten Ausnahme
- Ein unterschriebenes Exemplar „Erklärung zur Kostenerstattungspflicht“ je Fahrzeug
- Ein unterschriebenes Exemplar „Bestätigung des Deckungsschutzes“ je Fahrzeug
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Herr Daniel Jansen
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Frau Sibylla Kremer
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